Frauen-Bundesliga: Bayer 04 legt Berufung gegen Wiederholungsspiel ein

Im Verfahren um die Wertung des Frauen-Bundesliga-Spiels beim SC Freiburg legt Bayer 04 Berufung gegen die Entscheidung des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ein. Am vergangenen Dienstag wurde der Einspruch gegen eine Wiederholung der Partie nach einer mündlichen Verhandlung am DFB-Campus abgewiesen. Nun wird sich als nächste Instanz das DFB-Bundesgericht mit dem Fall befassen.
SC Freiburg - Bayer 04

„Wir sind immer noch irritiert über das Urteil und werden in Berufung gehen. Aus unserer Sicht war es eine Tatsachen-Entscheidung. Wir haben die klare Haltung, dass die Tatsachen-Entscheidung, gerade in den Ligen, in denen es keinen VAR gibt, unberührt bleiben muss. Und zwar vor allem bei Entscheidungen, die im klaren Ermessensspielraum der Schiedsrichterin oder des Schiedsrichters liegen“, sagt Thomas Eichin, Direktor Lizenz, der auch für die Bayer 04-Frauen verantwortlich ist: „Es kann nicht sein, dass Dinge, die im Nachhinein gesagt wurden oder werden, wichtiger für eine Spielwertung sind als das, was auf dem Platz passiert ist.

Ursprünglich hatte Freiburg gegen die Spielwertung (3:2 für Bayer 04) Einspruch eingelegt. Mitte September entschied daraufhin das Sportgericht per Einzelrichter, dass die Partie vom 1. Spieltag wiederholt werden muss. Dagegen legte der Werksklub Einspruch ein, woraufhin die mündliche Verhandlung angesetzt wurde.

In der 88. Minute der Partie am 31. August im Dreisamstadion hatte Schiedsrichterin Theresa Hug auf Strafstoß für Leverkusen entschieden. Kristin Kögel schoss den Ball über das Tor, die Unparteiische ließ den Elfmeter jedoch wiederholen, da sich Torhüterin Rafaela Borggräfe zu früh von der Linie bewegt hatte. Den zweiten Versuch verwandelte Kögel zum 3:2-Endstand.

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