Digitale Barrierefreiheit

Die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH ist bestrebt seine klubeigenen Plattformen in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung bezieht sich auf folgende Plattformen:

  • Bayer 04-Webseite (bayer04.de und sämtliche Subdomains)
  • Bayer 04-Shop
  • Bayer 04-Apps (Apple iOS & Google Android)

Bayer 04 ist Heimat für alle Fans, Mitarbeitende, Fußballbegeisterte und Sympathisanten sowie alle, die sich ‚unterm Kreuz‘ zu Hause fühlen. Der Klub steht für gelebte Vielfalt, Chancengleichheit und ein respektvolles Miteinander ohne Diskriminierung.

Bayer 04 übernimmt Verantwortung und gestaltet seine digitalen Angebote barrierefrei, um möglichst vielen Menschen den Zugang zu Informationen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen – unabhängig von individuellen Bedürfnissen.

Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 ist der Klub zudem gesetzlich verpflichtet, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten.

Für Bayer 04 bedeutet Barrierefreiheit mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist eine gesellschaftliche Verantwortung. Der Klub will nicht nur Normen erfüllen, sondern als Vorreiter positive Veränderungen anstoßen und die Strahlkraft über den Fußball hinaus nutzen.

Inhalte auf der Webseite, im Shop und in der App können zum Beispiel per Screenreader-Funktion vorgelesen werden (bei Apple iOS via VoiceOver, bei Google Android via TalkBack, bei Windows via NVDA). Dazu werden Bilder mittels Alternativ-Text (ALT-Text) beschrieben und Überschriften korrekt ausgezeichnet. Um Inhalte für alle Menschen wahrnehmbar zu machen, wird auf Farbkontraste und Schriftgrößen geachtet. Zudem sind die Steuerung und Navigation auf der Webseite und im Shop im Internet-Browser gewährleistet.

Unser Weg zur Barrierefreiheit

Im Prozess für eine barrierefreie Gestaltung der klubeigenen, digitalen Plattformen hat sich Bayer 04 intensiv mit dem Thema digitale Barrierefreiheit beschäftigt. Gemeinsam mit Experten und Expertinnen der „KickIn! - Beratungsstelle für Inklusion im Fußball“ wurden die digitalen Plattformen einer umfassenden Überprüfung unterzogen. Die Prüfung erfolgte auf Grundlage der WCAG 2.2 und dem BITV-Test. Im Ergebnis sollen in allen Prüfschritten die Konformitätsstufe von A oder AA erreicht werden. Der Fokus liegt dabei unter anderem auf der Screenreader-Kompatibilität, der Farbkontrastierung sowie der Bedienbarkeit der Seite über die Tastatur.

Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits identifiziert und umgesetzt sowie eine nachhaltige Strategie für eine barrierefreie Internetpräsenz entwickelt. Bayer 04 ist sich bewusst, dass dieser Weg ein kontinuierlicher Prozess ist, der stetige Arbeit erfordert. Neue Herausforderungen und Entwicklungen werden aktiv angegangen.

Was haben wir bereits erreicht?

  • Verbesserung der Screenreader-Kompatibilität
  • Optimierung der Tastaturbedienbarkeit
  • Verbesserung von Farbkontrasten und Alternativtexten
  • Erstellung einer nachhaltigen Strategie für zukünftige Maßnahmen
  • Detailverbesserungen in diversen Bereichen

Was steht noch aus?

  • Überprüfung und Verbesserung der Barrierefreiheit von Formularen
  • Strategie zur barrierefreien Nutzbarkeit des Online-Ticketkaufs
  • Strategie zu „leichter Sprache“
  • Weitere Detailverbesserungen

Warum verwenden wir kein Overlay-Tool?

Bayer 04 hat sich intensiv mit Overlay-Tools auseinandergesetzt und ist zu dem Schluss gekommen, dass eine bereits barrierefreie Webseite kein Overlay benötigt. Im Gegenteil: Solche Tools können zusätzliche Barrieren schaffen, wie auch Experten und Expertinnen, unter anderem aus der EU-Kommission, bestätigen. Mehr zum Thema Overlay-Tool.

Kontakt und Feedback

Bayer 04 ist stets offen für konstruktives Feedback und freut sich über Anregungen zur weiteren Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit. Sollten Barrieren auffallen oder Verbesserungsvorschläge entstehen, kann gerne Kontakt aufgenommen werden unter: barrierefreiheit@bayer04.de und das unten stehende Kontaktformular.

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt

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