DFB-Bundesgericht weist Berufung ab: Frauen-Spiel in Freiburg wird wiederholt

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren die Berufung von Bayer 04 gegen eine Wiederholung des Frauen-Bundesliga-Spiels beim SC Freiburg (3:2) zurückgewiesen. Das teilte der Verband am Mittwochnachmittag mit.
Spielwiederholung zwischen Freiburg und den Bayer 04-Frauen

„Im Sinne der Durchführbarkeit eines Spielbetriebs ist die Wiederholung eines Bundesligaspiels das allerletzte Mittel und nur bei glasklarem Vergehen und Rechtslage zu vollstrecken“, sagt Thomas Eichin, der als Direktor Lizenz auch für die Bayer 04-Frauen verantwortlich ist: „Aus unserer Sicht hätte der DFB bzw. das DFB-Schiedsrichterwesen dieses Urteil verhindern müssen, stattdessen war er sogar noch Auslöser und Triebfeder.“

Ursprünglich hatte der SC gegen die Spielwertung Einspruch eingelegt, der Werksklub legte gegen das erste Urteil zugunsten der Freiburger nach einer mündlichen Verhandlung am DFB-Sportgericht Berufung ein. Ein Nachholtermin steht noch nicht fest.

In der 88. Minute der Partie am 31. August im Dreisamstadion hatte Schiedsrichterin Theresa Hug auf Strafstoß für Leverkusen entschieden. Kristin Kögel schoss den Ball über das Tor, die Unparteiische ließ den Elfmeter jedoch wiederholen, da sich Torhüterin Rafaela Borggräfe zu früh von der Linie bewegt hatte. Den zweiten Versuch verwandelte Kögel zum 3:2-Endstand.

Das Rückspiel gegen den SC Freiburg steht unmittelbar bevor. Die Partie findet am Samstag, 14. Dezember (12 Uhr), im Ulrich-Haberland-Stadion statt.

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