DFB-Sportgericht belegt Bayer 04 mit 39.000 Euro Geldstrafe

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bayer 04 Leverkusen wegen unsportlichen Verhaltens eines Teils seiner Anhänger während des DFB-Pokal-Halbfinals gegen Fortuna Düsseldorf (4:0) mit einer Geldstrafe in Höhe von 39.000 Euro belegt.
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Leverkusener Zuschauer entzündeten während und nach dem DFB-Pokal-Halbfinale gegen Fortuna Düsseldorf im vergangenen April 42 Bengalische Feuer, drei Rauchtöpfe, drei Blinker und einen Böller. Darüber hinaus wurde eine Rakete abgeschossen.

Nach dem Strafzumessungsleitfaden hätte der DFB-Kontrollausschuss dafür im Normalfall eine Strafe in Höhe von 52.000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Da Bayer 04 Leverkusen allerdings einen Täter ermittelt hat, reduziert sich die Strafe gemäß Leitfaden um 25 Prozent.

Von der Gesamtstrafe kann Bayer 04 Leverkusen einen Beitrag von bis zu 13.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Klub. Das Urteil ist rechtskräftig.

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