
Der Bundesligist und die in Brandenburg ansässige Unternehmensgruppe, die sich auf Vermögens- und Immobilienverwaltung spezialisiert hat, schlossen ein umfangreiches Werbepaket ab, das zunächst bis 2018 läuft. Bereits beim Bundesliga-Eröffnungsspiel bei Rekordmeister Bayern München am Freitag (20.30 Uhr) wird das Westminster-Logo die Ärmel der Leverkusener schmücken.
„Die Westminster Unternehmensgruppe hat sich uns gegenüber als familiengeführtes Unternehmen mit ehrgeizigen Zielen präsentiert. So ein Partner passt zu uns. Wir sind froh, dass wir nun sozusagen Schulter an Schulter in die aktuelle Bundesliga-Saison gehen“, sagt Michael Schade, Geschäftsführer der Werkself.
„Wir freuen uns sehr über die Partnerschaft mit Bayer 04 Leverkusen, da sich Leistung, Leidenschaft und Engagement auf dem Rasen mit unserer unternehmerischen Philosophie perfekt verbinden“, so Westminster-Inhaber Marian Ziburske, gebürtiger Leverkusener. Das mittelständische Unternehmen ist bereits seit mehreren Jahren im Sportsponsoring aktiv und unter anderem offizieller Hauptsponsor der deutschen Eishockey-Nationalmannschaft.
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Werkself-TV zeigt das 1:2 im Test bei Nottingham Forest in der Saisonvorbereitung 2026/27 re-live...

Im vorletzten Testspiel der Saisonvorbereitung 2026/27 tritt die Werkself beim Premier-League-Klub Nottingham Forest an. Anpfiff ist am Mittwoch, 12. August, um 19.45 Uhr Ortszeit (20.45 Uhr deutscher Zeit). Die Bayer 04-Fanbetreuung hat vorab alle Infos zur Partie im City Ground, die der Werksklub exklusiv für Mitglieder überträgt, zusammengefasst.
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Ein Überblick über die aktuellen Ticket-Verkäufe der Heim- und Auswärtsspiele der Werkself in der Saison 2026/27.
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Bayer 04 Leverkusen hat U19-Mittelfeldtalent Jeremiah Mensah auf Leihbasis für ein Jahr zum niederländischen Zweitligisten Roda JC Kerkrade transferiert. Der 18 Jahre alte deutsche Nachwuchs-Nationalspieler steht beim Werksklub langfristig bis 2031 unter Vertrag.
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Die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH nimmt die abschließende, rechtlich nicht bindende Stellungnahme des Bundeskartellamts zur 50+1-Regel und ihrer Anwendung zur Kenntnis und wird diese nun sorgfältig prüfen.
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