Auswärtstickets für das Spiel bei RB Leipzig

Am 13. Spieltag der Bundesliga gastiert die Werkself bei RB Leipzig. Alle Infos zum Ticketverkauf für die Parte in der Red Bull Arena am Sonntag, 28. November (Anstoß: 17.30 Uhr).
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Der Ticketverkauf startet am Dienstag, 9. November, um 12 Uhr und endet am Sonntag, 21. November, um 18 Uhr.

Plätze:

  • Stehplatz, Block 4: 16 Euro (Mitglied, JK & Bestand)
  • Stehplatz, Block 4 (ermäßigt*): 10 Euro (Mitglied, JK & Bestand)
  • Sitzplatz, Block 3.2: 22 Euro (freier Verkauf)
  • Sitzplatz, Block 2: 57 Euro (freier Verkauf)
  • Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte inkl. Begleitperson: 12 Euro (Mitglied, JK & Bestand)

*ermäßigt: Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler, Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte, Rentner

Bestellweg:

  • Online im Ticket-Webshop
  • Telefonisch über das Servicecenter unter 0214 5000 1904
  • Persönlich im Bayer 04-Shop Leverkusen-Wiesdorf sowie im Bayer 04-Shop an der BayArena

Weitere Infos:

  • Es werden Vor- und Nachname sowie E-Mail-Adresse des Käufers an RB Leipzig übermittelt (s. Sonder-ATGB von RB Leipzig unten).
  • Jedes Ticket muss personalisiert werden.
  • Der Fan erhält in der Woche vor dem Spiel von RB Leipzig eine E-Mail mit allen wichtigen Infos, wie er an sein Ticket gelangt.
  • Der Fan erhält sein Ticket ausschließlich über die RB Leipzig Ticket-App.
  • Weitere Fragen zum Prozedere gibt es HIER oder im Servicecenter von RB Leipzig.
Stadionplan_Leipzig_B04.jpg Stadionplan Red Bull Arena

Einlasskriterien für die Red Bull Arena

  • Geimpfte und Genesene erhalten Einlass (2G-Regel).
  • Ausnahme: Der Zutritt zur Red Bull Arena ist mit einem Testnachweis möglich, wenn für die verpflichtete Person aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen wurde. Dann ist ein Nachweis einer ärztlichen Bescheinigung notwendig sowie der Zeitpunkt, wann die gesundheitlichen Gründe voraussichtlich entfallen.
  • Auch bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahre kann der Impf- bzw. Genesenen-Nachweis durch einen Testnachweis ersetzt werden. Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Corona-Verordnung unterliegen, müssen weder ein Impf- oder Genesenen-Zertifikat vorlegen noch einen Testnachweis erbringen.
  • Grundsätzlich darf der Testnachweis nicht länger als 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung zurückliegen (Ausnahme: PCR-Tests dürfen zum Zeitpunkt des Veranstaltungsendes maximal 48 Stunden alt sein).
Sonder-ATGB RB Leipzig

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