Rechtssicherheit für die 50+1-Regel: DFL-Präsidium verabschiedet Vorschlag an das Bundeskartellamt

Mit dem Ziel, die Rechtssicherheit der 50+1-Regel weiter zu erhöhen und vorläufige kartellrechtliche Bedenken des Bundeskartellamts gegen die Gesamtregel (50+1-Grundregel in Zusammenschau mit der Förderausnahmeregelung) auszuräumen, hat sich das Präsidium der DFL Deutsche Fußball Liga einstimmig auf einen Vorschlag für Verpflichtungszusagen verständigt. Dieser Vorschlag wurde jetzt dem Bundeskartellamt vorgelegt. Nachfolgend die Details, sowie ein Statement von Fernando Carro, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung von Bayer 04.
dfl_logo_pos_1920px.jpg

Unter anderem soll es in Zukunft keine weiteren Förderausnahmen von der 50+1-Regel geben. Für die Clubs, denen in der Vergangenheit auf Basis der jeweiligen Satzung von DFB bzw. DFL bereits eine Förderausnahme erteilt wurde, ist ein Bestandsschutz unter Bedingungen vorgesehen. Diese Bedingungen bezwecken, dass die Förderausnahmen konsistenter mit der 50+1-Grundregel ausgestaltet werden. Im nächsten Schritt wird das Bundeskartellamt nach Konsultation der zum Verfahren Beigeladenen den Vorschlag bewerten.

Die Prüfung geht zurück auf eine Initiative des DFL-Präsidiums vom 18. Juli 2018. Das Gremium hatte seinerzeit beim Bundeskartellamt eine Entscheidung nach § 32c GWB beantragt, um mögliche kartellrechtliche Bedenken bezüglich der 50+1-Regel und ihrer Anwendung und Auslegung prüfen zu lassen. Ausgangspunkt war ein im Rahmen der DFL-Mitgliederversammlung vom 22. März 2018 ermitteltes Meinungsbild: Damals stimmten die Clubs auf Basis eines Antrags mehrheitlich für einen „Prozess zur Verbesserung der Rechtssicherheit sowie weitere Überlegungen hinsichtlich geänderter Rahmenbedingungen unter Beibehaltung der 50+1-Regel“.

Am 31. Mai 2021 hatte das Bundeskartellamt seine vorläufige Bewertung in einem Termin mit Vertretern der DFL erläutert und anschließend auch in schriftlicher Form an die DFL und die bis dahin zu dem Verfahren Beigeladenen übermittelt. Darin hieß es unter anderem: „Während die Grundregel für sich genommen aufgrund der damit verfolgten sportpolitischen Ziele voraussichtlich kartellrechtsneutral wäre, ergibt sich dieses Ergebnis nicht mehr in Zusammenschau mit der Förderausnahme.“

Auf diese vorläufige Einschätzung folgte ein intensiver, teilweise kontroverser, aber konstruktiver Austausch zwischen Vertretern von DFL-Präsidium und DFL, den sogenannten Förderclubs und dem Bundeskartellamt. Ziel war und ist es dabei aus Sicht des DFL-Präsidiums, auf Grundlage der geltenden Satzung des DFL e.V. kartellrechtskonforme Lösungsansätze zu entwickeln, die die Grundregel 50+1 schützen und damit das Ziel „Verbesserung der Rechtssicherheit“ auch tatsächlich erreichen.

Sollte der jetzt vom DFL-Präsidium eingereichte Vorschlag vom Bundeskartellamt nach dem nun folgenden Bewertungs- und Konsultationsprozess gemäß § 32b GWB für verbindlich erklärt werden und anschließend die DFL-Mitgliederversammlung per Beschluss mit Zwei-Drittel-Mehrheit einer entsprechenden Anpassung der Satzung des DFL e.V. zustimmen, wären die vorläufigen Bedenken des Bundeskartellamts ausgeräumt und damit das Ziel des ursprünglichen Antrags des DFL-Präsidiums an das Bundeskartellamt erreicht.

Die Eckpunkte des vom DFL-Präsidium vorgelegten Vorschlags im Sinne von erhöhter Rechtssicherheit der 50+1-Regel:

  • Die Möglichkeit von Förderausnahmen von der 50+1-Regel wird für die Zukunft aus der Satzung des DFL e.V. gestrichen.
  • Die Clubs, denen in der Vergangenheit eine Förderausnahme erteilt wurde (Bayer 04 Leverkusen, TSG Hoffenheim, VfL Wolfsburg), können im Sinne eines Bestandsschutzes auch künftig eine Lizenz zur Teilnahme an der Bundesliga oder 2. Bundesliga erhalten. Dieser Bestandsschutz wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Diese umfassen unter anderem folgende Neuerungen:
    • Der Förderclub wird gegenüber den Mitgliedern seines ehemaligen Muttervereins zu Partizipation und Transparenz verpflichtet. Der konkrete Vorschlag dahingehend lautet, dass dem Mutterverein das Recht eingeräumt werden muss, mindestens eine/n Vertreter/in in das mit Kontroll- und Zustimmungsbefugnissen ausgestattete Aufsichtsgremium der Kapitalgesellschaft zu entsenden. Diese/r Vertreter/in muss über die vollwertigen Rechte eines Mitgliedes des Gremiums bzw. eines Gesellschafters verfügen – dies schließt insbesondere das Rederecht, das Informations- und Auskunftsrecht sowie das Stimmrecht ein.
    • Aufgrund der Bedeutung von identitätsstiftenden Merkmalen eines Vereins dürfen Entscheidungen in Bezug z.B. auf den Namen, das Logo und die Farben eines Clubs, den Vereinssitz und eine wesentliche Reduzierung der Anzahl von Stehplätzen im Stadion nur unter Zustimmung des Aufsichtsgremiums bzw. der Gesellschafterversammlung getroffen werden. Dabei hat die/der Vertreter/in des ehemaligen Muttervereins ein Vetorecht – Änderungen können also nicht gegen ihre/seine Stimme beschlossen werden.
  • Mit Blick auf bestehende Ergebnisabführungsverträge erfolgt die Zahlung eines Ausgleichsbetrags, sofern während des Betrachtungszeitraums (analog UEFA-Regelungen: drei Jahre) ein Verlustausgleich durch den beherrschenden Förderer erfolgt ist und dieser Verlustausgleich eine Schwelle von 7,5 Prozent der Gesamterträge überschreitet. Für eine diesen Schwellenwert übersteigende Summe ist ein Ausgleichsbetrag (in Höhe des jeweiligen 12-Monate-Euribor-Zinssatzes zuzüglich eines Prozentpunktes) zu leisten.
  • Mit Blick auf eine stille Beteiligung eines beherrschenden Förderers/Mehrheitsgesellschafters erfolgt die Zahlung eines Ausgleichsbetrags, sofern während des Betrachtungszeitraums (analog UEFA-Regelungen: drei Jahre) der Mehrheitsgesellschafter und/oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen einen Verlust der Kapitalgesellschaft ausgleicht oder als stiller Gesellschafter durch nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel geleistete Einlagen an Verlusten teilnimmt und dieser Verlustausgleich eine Schwelle von 12,5 Prozent der Gesamterträge überschreitet. Für eine diesen Schwellenwert übersteigende Summe ist ein Ausgleichsbetrag (in Höhe des jeweiligen 12-Monate-Euribor-Zinssatzes zuzüglich eines Prozentpunktes) zu leisten.

Carro: „Wichtig, tragfähige Lösung herbeizuführen“

Fernando Carro, Vorsitzender der Geschäftsführung von Bayer 04: „Im Hinblick auf die mehrheitlichen Strömungen im deutschen Profifußball war es wichtig, nach Monaten intensiver Diskussionen eine für alle Seiten tragfähige Lösung herbeizuführen. Alleine deshalb haben wir dem gefundenen Kompromiss, der für uns teilweise schmerzhaft ist, zugestimmt.“

Die TSG Hoffenheim und Herr Dietmar Hopp hatten am 1. März 2023 bekannt gegeben, dass Dietmar Hopp künftig auf die zum 1. Juli 2015 wirksam gewordene Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel verzichten und die Mehrheit seiner Stimmrechtsanteile ohne Entschädigung zurück an den Verein übertragen möchte, wodurch die TSG in den Kreis der „50+1-Regelclubs“ zurückkehren würde. Solange diese Rückübertragung nicht wirksam vollzogen ist, bleibt die TSG Hoffenheim von den genannten Verpflichtungszusagen erfasst.

German: Highlights | Flamengo U20 - Bayer 04 | Testspiel
Werkself-TV - 18.07.2025

Bayer 04 Brazil Tour – Die TV-Zusammenfassung des 1:5 gegen die U20 von CR Flamengo

Werkself-TV zeigt die Highlights des 1:5 gegen die U20 von CR Flamengo im Rahmen des Trainingslagers und der Bayer 04 Brazil Tour...

Mehr zeigen
Re-Live | Flamengo U20 - Bayer 04 | Testspiel
Werkself-TV - 18.07.2025

Bayer 04 Brazil Tour – Das 1:5 gegen CR Flamengo U20 re-live

Werkself-TV zeigt das 1:5 von Bayer 04 gegen die U20 von CR Flamengo im Rahmen des Trainingslagers und der Bayer 04 Brazil Tour re-live...

clubExklusivExklusiver Inhalt Werde Clubmitglied
Hofmann: „Es gibt noch viel zu arbeiten“ | Testspiel
Werkself-TV - 18.07.2025

Bayer 04 Brazil Tour – Hofmann nach #FLUB04: „Es gibt noch viel zu arbeiten“

Nach dem 1:5 von Bayer 04 gegen die U20 von CR Flamengo im Rahmen des Trainingslagers und der Bayer 04 Brazil Tour äußerten sich Jonas Hofmann, Lukas Hradecky und Torschütze Montrell Culbreath bei Werkself-TV...

Mehr zeigen
Loreen Bender und Vanessa Fudalle bejubeln den Treffer
Frauen - 18.07.2025

1:0 gegen Ajax: Frauen beenden ersten Teil der Vorbereitung erfolgreich

Erster Erfolg der Sommervorbereitung: Im letzten Test vor Beginn der zweiwöchigen Trainingspause haben die Bayer 04-Frauen den niederländischen Erstligisten Ajax Amsterdam mit 1:0 (0:0; 0:0) bezwungen. In der Partie über dreimal 30 Minuten traf Vanessa Fudalla für die Werkself. In den beiden vorigen Testspielen des Sommers hatte das Team von Cheftrainer Roberto Pätzold dem Bundesliga-Konkurrenten TSG Hoffenheim 0:2 unterlegen und ein 1:1 gegen die Niederländerinnen von PEC Zwolle geholt.

Mehr zeigen
Estádio da Gávea
Bayer 04 - 18.07.2025

Bayer 04 Brazil Tour – Kurzpässe vor #FLAB04: Erster Test unter ten Hag mit Blick auf die Christusstatue

Das erste Testspiel der Vorbereitung auf die Saison 2025/2026 steht an: Die heutige Begegnung mit der U20 von CR Flamengo bildet das sportliche Highlight des Trainingslagers von Bayer 04 in Rio de Janeiro. Anstoß ist um 14.30 Uhr Ortszeit im markanten Estádio da Gávea (19.30 Uhr deutscher Zeit/live auf Sky, auf DAZN und auf Werkself-TV exklusiv für Bayer 04-Clubmitglieder), in unmittelbarer Nähe der berühmten Lagune Rodrigo de Freitas im Herzen Rios. Alle Infos zur Partie, zur historischen Spielstätte und zum heutigen Gegner gibt es in den Kurzpässen.

Mehr zeigen