
Unter anderem soll es in Zukunft keine weiteren Förderausnahmen von der 50+1-Regel geben. Für die Clubs, denen in der Vergangenheit auf Basis der jeweiligen Satzung von DFB bzw. DFL bereits eine Förderausnahme erteilt wurde, ist ein Bestandsschutz unter Bedingungen vorgesehen. Diese Bedingungen bezwecken, dass die Förderausnahmen konsistenter mit der 50+1-Grundregel ausgestaltet werden. Im nächsten Schritt wird das Bundeskartellamt nach Konsultation der zum Verfahren Beigeladenen den Vorschlag bewerten.
Die Prüfung geht zurück auf eine Initiative des DFL-Präsidiums vom 18. Juli 2018. Das Gremium hatte seinerzeit beim Bundeskartellamt eine Entscheidung nach § 32c GWB beantragt, um mögliche kartellrechtliche Bedenken bezüglich der 50+1-Regel und ihrer Anwendung und Auslegung prüfen zu lassen. Ausgangspunkt war ein im Rahmen der DFL-Mitgliederversammlung vom 22. März 2018 ermitteltes Meinungsbild: Damals stimmten die Clubs auf Basis eines Antrags mehrheitlich für einen „Prozess zur Verbesserung der Rechtssicherheit sowie weitere Überlegungen hinsichtlich geänderter Rahmenbedingungen unter Beibehaltung der 50+1-Regel“.
Am 31. Mai 2021 hatte das Bundeskartellamt seine vorläufige Bewertung in einem Termin mit Vertretern der DFL erläutert und anschließend auch in schriftlicher Form an die DFL und die bis dahin zu dem Verfahren Beigeladenen übermittelt. Darin hieß es unter anderem: „Während die Grundregel für sich genommen aufgrund der damit verfolgten sportpolitischen Ziele voraussichtlich kartellrechtsneutral wäre, ergibt sich dieses Ergebnis nicht mehr in Zusammenschau mit der Förderausnahme.“
Auf diese vorläufige Einschätzung folgte ein intensiver, teilweise kontroverser, aber konstruktiver Austausch zwischen Vertretern von DFL-Präsidium und DFL, den sogenannten Förderclubs und dem Bundeskartellamt. Ziel war und ist es dabei aus Sicht des DFL-Präsidiums, auf Grundlage der geltenden Satzung des DFL e.V. kartellrechtskonforme Lösungsansätze zu entwickeln, die die Grundregel 50+1 schützen und damit das Ziel „Verbesserung der Rechtssicherheit“ auch tatsächlich erreichen.
Sollte der jetzt vom DFL-Präsidium eingereichte Vorschlag vom Bundeskartellamt nach dem nun folgenden Bewertungs- und Konsultationsprozess gemäß § 32b GWB für verbindlich erklärt werden und anschließend die DFL-Mitgliederversammlung per Beschluss mit Zwei-Drittel-Mehrheit einer entsprechenden Anpassung der Satzung des DFL e.V. zustimmen, wären die vorläufigen Bedenken des Bundeskartellamts ausgeräumt und damit das Ziel des ursprünglichen Antrags des DFL-Präsidiums an das Bundeskartellamt erreicht.
Die Eckpunkte des vom DFL-Präsidium vorgelegten Vorschlags im Sinne von erhöhter Rechtssicherheit der 50+1-Regel:
Fernando Carro, Vorsitzender der Geschäftsführung von Bayer 04: „Im Hinblick auf die mehrheitlichen Strömungen im deutschen Profifußball war es wichtig, nach Monaten intensiver Diskussionen eine für alle Seiten tragfähige Lösung herbeizuführen. Alleine deshalb haben wir dem gefundenen Kompromiss, der für uns teilweise schmerzhaft ist, zugestimmt.“
Die TSG Hoffenheim und Herr Dietmar Hopp hatten am 1. März 2023 bekannt gegeben, dass Dietmar Hopp künftig auf die zum 1. Juli 2015 wirksam gewordene Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel verzichten und die Mehrheit seiner Stimmrechtsanteile ohne Entschädigung zurück an den Verein übertragen möchte, wodurch die TSG in den Kreis der „50+1-Regelclubs“ zurückkehren würde. Solange diese Rückübertragung nicht wirksam vollzogen ist, bleibt die TSG Hoffenheim von den genannten Verpflichtungszusagen erfasst.

Der Traum von der Titelverteidigung ist ausgeträumt. Das deutsche U17-Nationalteam um die Leverkusener Ben Hawighorst, Nebe Domnic, Osman Turay und Jeremiah Mensah muss nach einem 0:1 gegen Burkina Faso im Sechzehntelfinale die Heimreise antreten. Neben Kapitän Hawighorst, der auch im vierten Spiel in Folge in der Anfangsformation stand, und Mensah, der bereits im vergangenen Gruppenspiel begonnen hatte, waren auch Domnic und Turay wieder in die Startelf von Nationaltrainer Marc Meister gerückt.
Mehr zeigen
Am 12. Spieltag in Gruppe G der Vorrunde der DFB-Nachwuchsliga siegte die U17 von Bayer 04 gegen den FSV Frankfurt 3:1. Nach einem frühen Rückstand schlug die Werkself zurück und sorgte durch Alpha Oumarou Barry und einen Doppelpack von Nico Can Plett noch in der ersten Halbzeit für den Endstand. Mit dem fünften Sieg in Folge sind die Leverkusener zumindest über Nacht bis auf einen Punkt an den Tabellenführer 1. FC Köln herangerückt.
Mehr zeigen
Torhüterin Charlotte Voll von Bayer 04 Leverkusen bleibt vom Verletzungspech verfolgt. Die 26-Jährige zog sich in der Schlussphase des Bundesligaspiels beim SC Freiburg (1:2) eine Eckgelenksprengung der linken Schulter zu und wird voraussichtlich mehrere Monate ausfallen. An diesem Freitag wurde sie in Düsseldorf erfolgreich operiert.
Mehr zeigen
Wie schon bei Showdown eins der VBL Club Championship by WOW, den die Leverkusener Konsolen-Profis spektakulär gewonnen hatten, starteten Marc und Sean Landwehr auch in den zweiten Showdown mit sechs Punkten. Erfolge standen dabei gegen die TSG Hoffenheim und den VfL Bochum 1848, Achtelfinal-Teilnehmer des ersten Showdowns. Geschlagen geben mussten sich die #B04eSportler dem SV Darmstadt 98 und Hertha BSC. Beim Duell mit den Hauptstädtern gab derweil Keanu Senkbeil sein VBL-CC-Debüt unterm Kreuz.
Mehr zeigen
Die Nachwuchs-Teams von Bayer 04 wollen auf das erfolgreiche vergangene Wochenende aufbauen. So kann die U17 mit der sicheren Qualifikation für die Liga A der Hauptrunde der DFB-Nachwuchsliga in der Hand ohne Druck aufspielen. Die U15 will ihre frisch eroberte Tabellenführung wahren und sowohl die U14 als auch die U13 testen hochkarätig gegen die Junioren ausländischer Erstligisten. Bei den U19-, U16- und U13-Juniorinnen geht es gegen direkte Konkurrentinnen – das Nachwuchs-Wochenende im Überblick.
Mehr zeigen