DFB-Sportgericht verhängt Geldstrafe gegen Bayer 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bayer 04 Leverkusen wegen des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände durch Zuschauer bei insgesamt fünf Pflichtspielen mit einer Geldstrafe in Höhe von 185.000 Euro belegt. Betroffen sind vier Bundesliga-Partien sowie das DFB-Pokal-Halbfinale gegen den FC Bayern München. Die höchste Einzelstrafe entfällt auf das Auswärtsspiel beim 1. FC Köln Ende April.
Bayer 04-Logo

Bayer 04 respektiert die Entscheidung des DFB-Sportgerichts und verweist zugleich auf die erheblichen finanziellen Auswirkungen, die das Fehlverhalten Einzelner für den gesamten Klub nach sich zieht. Die Sicherheit und Gesundheit aller Stadionbesucherinnen und Stadionbesucher hat dabei weiterhin oberste Priorität.

Fernando Carro, Vorsitzender der Geschäftsführung von Bayer 04, sagt: „Die Unterstützung, Atmosphäre und Leidenschaft unserer Fans sind ein wichtiger Bestandteil dessen, was Bayer 04 ausmacht. Umso klarer sage ich: Das Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion können wir nicht akzeptieren. Für dieses Verhalten gibt es keine Rechtfertigung. Wer Pyrotechnik abbrennt, nimmt bewusst in Kauf, anderen Menschen, aber auch dem eigenen Verein erheblichen Schaden zuzufügen. 185.000 Euro Strafzahlung sind sehr schmerzhaft für uns. Dieses Geld fehlt nun für Projekte, die allen Fans zugutekommen, für Infrastruktur-Maßnahmen und letztlich für die Weiterentwicklung des Klubs. Ich erwarte, dass jeder Anhänger sich dieser Verantwortung für Bayer 04 bewusst ist.“

Gemäß der Entscheidung des DFB-Sportgerichts können rund 61.600 Euro der Gesamtsumme für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Ziel bleibt es, allen Besucherinnen und Besuchern der BayArena sowie von Auswärtsspielen ein sicheres und positives Stadionerlebnis zu ermöglichen.

Ähnliche News