DFB-Sportgericht belegt Bayer 04 mit Geldstrafen in Höhe von 242.000 Euro

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bayer 04 Leverkusen wegen unsportlichen Verhaltens eines Teils seiner Anhänger während des DFB-Pokal-Viertelfinals gegen den 1. FC Köln (3:2 n.V.) mit einer Geldstrafe in Höhe von 170.000 Euro sowie während der Bundesligapartie gegen Borussia Dortmund (2:4) mit einer Geldstrafe in Höhe von 72.000 Euro belegt.
Logo

Leverkusener Zuschauer entzündeten während und nach dem DFB-Pokal-Viertelfinale gegen den 1. FC Köln im Februar mindestens 140 Bengalische Feuer und mindestens 30 Rauchtöpfe. Von der Gesamtstrafe kann Bayer 04 Leverkusen einen Beitrag von bis zu 56.500 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Leverkusener Zuschauer entzündeten zudem während der Bundesligapartie des 33. Spieltags gegen Borussia Dortmund Mitte Mai 62 Bengalische Feuer, neun Rauchkörper und einen Blinker. Von der Gesamtstrafe kann Bayer 04 Leverkusen einen Beitrag von bis zu 24.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Die Kosten beider Verfahren trägt der Klub. Die Urteile sind rechtskräftig.

Ähnliche News