DFB-Sportgericht belegt Bayer 04 mit Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bayer 04 Leverkusen wegen unsportlichen Verhaltens eines Teils seiner Anhänger während des Bundesliga-Heimspiels gegen Eintracht Frankfurt (3:1) mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.
Bayer 04-Logo

Leverkusener Zuschauer hatten während der Partie Anfang September vergangenen Jahres zahlreiche pyrotechnische Gegenstände gezündet. Von der Gesamtstrafe kann Bayer 04 Leverkusen einen Beitrag von bis zu 5.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Klub. Das Urteil ist rechtskräftig.

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