DFB-Sportgericht belegt Bayer 04 mit 19.000 Euro Geldstrafe

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bayer 04 Leverkusen wegen unsportlichen Verhaltens eines Teils seiner Anhänger während der Bundesliga-Partie gegen den SV Werder Bremen (5:0) mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.000 Euro belegt.
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Die Begegnung in der BayArena musste in der Schlussphase wegen Fans auf dem Rasen nach dem Tor zum 4:0 für die Werkself kurzzeitig unterbrochen werden. Zudem betraten nach dem Feststehen der gewonnenen Deutschen Meisterschaft im Anschluss an den Schlusspfiff mehrere tausend Fans das Spielfeld, wobei auch Pyrotechnik abgebrannt wurde.

Von der Gesamtstrafe kann Bayer 04 Leverkusen einen Betrag von bis zu 6.300 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Klub. Das Urteil ist rechtskräftig.

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