DFB-Sportgericht belegt Bayer 04 mit 10.000 Euro Geldstrafe

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bayer 04 Leverkusen wegen unsportlichen Verhaltens eines Teils seiner Anhänger während der Bundesliga-Partie gegen den FC Bayern München (3:0) mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
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Im Rahmen von Protestaktionen gegen einen möglichen Investoren-Einstieg bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) wurden vor Spielbeginn aus dem Fanblock von Bayer 04 Leverkusen diverse Gegenstände, insbesondere Süßigkeiten, auf das Spielfeld geworfen. Der Spielbeginn verzögerte sich hierdurch.

Von der Gesamtstrafe kann Bayer 04 Leverkusen einen Betrag von bis zu 3.300 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Klub. Das Urteil ist rechtskräftig.

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