
Choreografien und Fanaktionen sind im Vorfeld der Veranstaltung mit der Veranstaltungsleitung abzustimmen. Die erste Abstimmung sollte in der Regel 10 bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen.
Die Veranstaltungsleitung beurteilt die angefragten Choreografien und/oder Fankationen hinsichtlich der Machbarkeit und Integration in den Ablauf der Veranstaltung.
Für Choreografien und Großbanner, die auf den Tribünen präsentiert werden, sind Materialien zu verwenden, die den Anforderungen B1 (schwerentflammbar) der DIN 4102 entsprechen (alternativ DIN EN 13501).
Der Nachweis ist durch ein Prüfzeugnis einer nach § 25 MBO 2012 anerkannten Prüfstelle zu erbringen. Die Nachweise sind der Veranstaltungsleitung bis zum Organisationsbesprechungstermin (i. d. R. ca. 5 Tage vorher) vorzulegen.
Bestehen Abweichungen zwischen der Verwendung der eingesetzten Materialien und dem Verwendbarkeitsnachweis als Baustoff, so ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, aus der sich die Unbedenklichkeit ergibt.
Die Choreografien sind zeitlich zu begrenzen. Die Materialien sind unmittelbar nach Durchführung der Choreografie von den Tribünen und aus dem Stadioninnenraum zu entfernen.
Die inhaltlichen Aussagen der Choreografien sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
Zusammenfassung: Vorlage eines Zertifikates entsprechend DIN 4102 oder DIN EN 13501 für die eingebrachten und verwendeten Materialien – Beurteilung durch die Veranstaltungsleitung – Gefährdungsanalyse – Freigabe durch Veranstaltungsleitung – Flammtest vor der Durchführung der Choreografie/Fanaktion
Choreografien oder Fanaktionen, die mit Materialien durchgeführt werden, für die es keinen Nachweis zur Schwerentflammbarkeit gibt, können auch mit entsprechenden Flammschutzmitteln bearbeitet werden, so dass diese die temporären Eigenschaften der Schwerentflammbarkeit für die Dauer und zum Zeitpunkt der Vorführung der Choreografie erlangen.
Die Bearbeitung mit entsprechenden flammhemmenden Mitteln ist entsprechend den Herstellerangaben/Datenblättern durch fachkundige Personen zu verarbeiten und aufzubringen. Die Schwerentflammbarkeit ist zusätzlich durch einen Flammtest vor Ort unmittelbar nachzuweisen und von der Veranstaltungsleitung freizugeben.
Teilnehmer des Flammtests sind neben einem Verantwortlichen der Choreografie und einem Vertreter der Fanbetreuung seitens der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH der Veranstaltungsleiter, der Sicherheitsbeauftragte und der Einsatzleiter Technik. Die Choreografien sind zeitlich zu begrenzen. Die Materialien sind unmittelbar nach Durchführung der Choreografie von den Tribünen und aus dem Stadioninnenraum zu entfernen.
Zusammenfassung: Nachweis der fachgerechten Behandlung der eingebrachten und verwendeten Materialien – Beurteilung durch die Veranstaltungsleitung – Gefährdungsanalyse – Freigabe durch Veranstaltungsleitung – Flammtest vor der Durchführung der Choreografie/Fanaktion
Für Materialien die nicht größer als DIN A3 (ca. 300 x 420 mm) sind, kann ggf. auf den Nachweis der Schwerentflammbarkeit i. d. R. verzichtet werden, da der Gegenstand in etwa der Größe einer aufgeklappten Stadionzeitschrift entspricht. Durch eine Gefährdungsbeurteilung ist nachzuweisen, wie möglichen Ansammlungen von Brandlasten vorgebeugt wird (z. B. Bereitstellung zusätzlicher Löschmittel, Abfallbehälter, laufende Reinigungsmaßnahmen).
Zusammenfassung: Beurteilung durch die Veranstaltungsleitung – Gefährdungsanalyse – Freigabe durch Veranstaltungsleitung – Erforderliche zusätzliche Maßnahmen veranlassen

Bayer 04 Leverkusen hat den französischen U17-Nationalspieler Kenan Doganay verpflichtet. Der 1,90 Meter große defensive Mittelfeldakteur mit türkischen Wurzeln wechselt aus der U19 des französischen Erstligisten Olympique Lyon zum Werksklub, wo er zunächst im U19-Nachwuchsteam trainieren und spielen wird.
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bayer 04 Leverkusen wegen des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände durch Zuschauer bei insgesamt fünf Pflichtspielen mit einer Geldstrafe in Höhe von 185.000 Euro belegt. Betroffen sind vier Bundesliga-Partien sowie das DFB-Pokal-Halbfinale gegen den FC Bayern München. Die höchste Einzelstrafe entfällt auf das Auswärtsspiel beim 1. FC Köln Ende April.
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Bayer 04-Legende Stefan Kießling stellt für euch seine persönliche „Werkself des Vierteljahrhunderts“ zusammen. Wer schafft es in seine Startelf, wer sitzt auf der Bank – und warum fehlt Florian Wirtz? All das seht ihr im Video! Danach seid ihr dran: Wählt eure eigene „Werkself des Vierteljahrhunderts“ powered by EDO Personalservice GmbH exklusiv in der Bayer 04-App und exklusiv für Bayer 04-Club-Mitglieder.
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Bayer 04 Leverkusen hat mit U19-Torhüter Simeon Rapsch verlängert. Der deutsche Nachwuchs-Nationalkeeper unterzeichnete bei der Werkself einen langfristigen Vertrag bis zum 30. Juni 2029. Der 18-Jährige war im Sommer 2024 vom FC Viktoria Köln nach Leverkusen gewechselt.
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