
Choreografien und Fanaktionen sind im Vorfeld der Veranstaltung mit der Veranstaltungsleitung abzustimmen. Die erste Abstimmung sollte in der Regel 10 bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen.
Die Veranstaltungsleitung beurteilt die angefragten Choreografien und/oder Fankationen hinsichtlich der Machbarkeit und Integration in den Ablauf der Veranstaltung.
Für Choreografien und Großbanner, die auf den Tribünen präsentiert werden, sind Materialien zu verwenden, die den Anforderungen B1 (schwerentflammbar) der DIN 4102 entsprechen (alternativ DIN EN 13501).
Der Nachweis ist durch ein Prüfzeugnis einer nach § 25 MBO 2012 anerkannten Prüfstelle zu erbringen. Die Nachweise sind der Veranstaltungsleitung bis zum Organisationsbesprechungstermin (i. d. R. ca. 5 Tage vorher) vorzulegen.
Bestehen Abweichungen zwischen der Verwendung der eingesetzten Materialien und dem Verwendbarkeitsnachweis als Baustoff, so ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, aus der sich die Unbedenklichkeit ergibt.
Die Choreografien sind zeitlich zu begrenzen. Die Materialien sind unmittelbar nach Durchführung der Choreografie von den Tribünen und aus dem Stadioninnenraum zu entfernen.
Die inhaltlichen Aussagen der Choreografien sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
Zusammenfassung: Vorlage eines Zertifikates entsprechend DIN 4102 oder DIN EN 13501 für die eingebrachten und verwendeten Materialien – Beurteilung durch die Veranstaltungsleitung – Gefährdungsanalyse – Freigabe durch Veranstaltungsleitung – Flammtest vor der Durchführung der Choreografie/Fanaktion
Choreografien oder Fanaktionen, die mit Materialien durchgeführt werden, für die es keinen Nachweis zur Schwerentflammbarkeit gibt, können auch mit entsprechenden Flammschutzmitteln bearbeitet werden, so dass diese die temporären Eigenschaften der Schwerentflammbarkeit für die Dauer und zum Zeitpunkt der Vorführung der Choreografie erlangen.
Die Bearbeitung mit entsprechenden flammhemmenden Mitteln ist entsprechend den Herstellerangaben/Datenblättern durch fachkundige Personen zu verarbeiten und aufzubringen. Die Schwerentflammbarkeit ist zusätzlich durch einen Flammtest vor Ort unmittelbar nachzuweisen und von der Veranstaltungsleitung freizugeben.
Teilnehmer des Flammtests sind neben einem Verantwortlichen der Choreografie und einem Vertreter der Fanbetreuung seitens der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH der Veranstaltungsleiter, der Sicherheitsbeauftragte und der Einsatzleiter Technik. Die Choreografien sind zeitlich zu begrenzen. Die Materialien sind unmittelbar nach Durchführung der Choreografie von den Tribünen und aus dem Stadioninnenraum zu entfernen.
Zusammenfassung: Nachweis der fachgerechten Behandlung der eingebrachten und verwendeten Materialien – Beurteilung durch die Veranstaltungsleitung – Gefährdungsanalyse – Freigabe durch Veranstaltungsleitung – Flammtest vor der Durchführung der Choreografie/Fanaktion
Für Materialien die nicht größer als DIN A3 (ca. 300 x 420 mm) sind, kann ggf. auf den Nachweis der Schwerentflammbarkeit i. d. R. verzichtet werden, da der Gegenstand in etwa der Größe einer aufgeklappten Stadionzeitschrift entspricht. Durch eine Gefährdungsbeurteilung ist nachzuweisen, wie möglichen Ansammlungen von Brandlasten vorgebeugt wird (z. B. Bereitstellung zusätzlicher Löschmittel, Abfallbehälter, laufende Reinigungsmaßnahmen).
Zusammenfassung: Beurteilung durch die Veranstaltungsleitung – Gefährdungsanalyse – Freigabe durch Veranstaltungsleitung – Erforderliche zusätzliche Maßnahmen veranlassen

Erster Härtetest für das älteste Leverkusener Nachwuchs-Team: Beim Indeland-U19-Elite-Cup in Eschweiler trifft die U19 in ihren ersten Partien unter Neu-Chefcoach Patrick Greveraars gleich auf die besten Junioren-Teams der Region. Den ersten Test absolviert auch die U17 gegen den VfL Wolfsburg. Und an den neu eröffneten Future-Kids-Standorten Büderich und Wuppertal feiern die jüngsten Bayer 04-Kicker Premiere. Das Nachwuchs-Wochenende im Überblick.
Mehr zeigen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bayer 04 Leverkusen wegen des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände durch Zuschauer bei insgesamt fünf Pflichtspielen mit einer Geldstrafe in Höhe von 185.000 Euro belegt. Betroffen sind vier Bundesliga-Partien sowie das DFB-Pokal-Halbfinale gegen den FC Bayern München. Die höchste Einzelstrafe entfällt auf das Auswärtsspiel beim 1. FC Köln Ende April.
Mehr zeigen
Mit großen Ambitionen wechselt Mittelfeldspielerin Lumbardha Misini vom Schweizer Meister Servette FCCF zur Werkself. In ihrem ersten Interview in Leverkusen spricht die 23-Jährige unter anderem über ihre Sprachkenntnisse, die Ziele mit ihrem neuen Klub und erklärt, warum sie sich ausgerechnet für Bayer 04 entschieden hat.
Mehr zeigen
Verstärkung für das zentrale Mittelfeld der Bayer 04-Frauen: Vom Schweizer Meister Servette FCCF wechselt die kosovarische Nationalspielerin Lumbardha Misini zur Werkself. Die 23-Jährige unterschrieb einen Vertrag bis zum 30. Juni 2029.
Mehr zeigen