
Choreografien und Fanaktionen sind im Vorfeld der Veranstaltung mit der Veranstaltungsleitung abzustimmen. Die erste Abstimmung sollte in der Regel 10 bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen.
Die Veranstaltungsleitung beurteilt die angefragten Choreografien und/oder Fankationen hinsichtlich der Machbarkeit und Integration in den Ablauf der Veranstaltung.
Für Choreografien und Großbanner, die auf den Tribünen präsentiert werden, sind Materialien zu verwenden, die den Anforderungen B1 (schwerentflammbar) der DIN 4102 entsprechen (alternativ DIN EN 13501).
Der Nachweis ist durch ein Prüfzeugnis einer nach § 25 MBO 2012 anerkannten Prüfstelle zu erbringen. Die Nachweise sind der Veranstaltungsleitung bis zum Organisationsbesprechungstermin (i. d. R. ca. 5 Tage vorher) vorzulegen.
Bestehen Abweichungen zwischen der Verwendung der eingesetzten Materialien und dem Verwendbarkeitsnachweis als Baustoff, so ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, aus der sich die Unbedenklichkeit ergibt.
Die Choreografien sind zeitlich zu begrenzen. Die Materialien sind unmittelbar nach Durchführung der Choreografie von den Tribünen und aus dem Stadioninnenraum zu entfernen.
Die inhaltlichen Aussagen der Choreografien sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
Zusammenfassung: Vorlage eines Zertifikates entsprechend DIN 4102 oder DIN EN 13501 für die eingebrachten und verwendeten Materialien – Beurteilung durch die Veranstaltungsleitung – Gefährdungsanalyse – Freigabe durch Veranstaltungsleitung – Flammtest vor der Durchführung der Choreografie/Fanaktion
Choreografien oder Fanaktionen, die mit Materialien durchgeführt werden, für die es keinen Nachweis zur Schwerentflammbarkeit gibt, können auch mit entsprechenden Flammschutzmitteln bearbeitet werden, so dass diese die temporären Eigenschaften der Schwerentflammbarkeit für die Dauer und zum Zeitpunkt der Vorführung der Choreografie erlangen.
Die Bearbeitung mit entsprechenden flammhemmenden Mitteln ist entsprechend den Herstellerangaben/Datenblättern durch fachkundige Personen zu verarbeiten und aufzubringen. Die Schwerentflammbarkeit ist zusätzlich durch einen Flammtest vor Ort unmittelbar nachzuweisen und von der Veranstaltungsleitung freizugeben.
Teilnehmer des Flammtests sind neben einem Verantwortlichen der Choreografie und einem Vertreter der Fanbetreuung seitens der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH der Veranstaltungsleiter, der Sicherheitsbeauftragte und der Einsatzleiter Technik. Die Choreografien sind zeitlich zu begrenzen. Die Materialien sind unmittelbar nach Durchführung der Choreografie von den Tribünen und aus dem Stadioninnenraum zu entfernen.
Zusammenfassung: Nachweis der fachgerechten Behandlung der eingebrachten und verwendeten Materialien – Beurteilung durch die Veranstaltungsleitung – Gefährdungsanalyse – Freigabe durch Veranstaltungsleitung – Flammtest vor der Durchführung der Choreografie/Fanaktion
Für Materialien die nicht größer als DIN A3 (ca. 300 x 420 mm) sind, kann ggf. auf den Nachweis der Schwerentflammbarkeit i. d. R. verzichtet werden, da der Gegenstand in etwa der Größe einer aufgeklappten Stadionzeitschrift entspricht. Durch eine Gefährdungsbeurteilung ist nachzuweisen, wie möglichen Ansammlungen von Brandlasten vorgebeugt wird (z. B. Bereitstellung zusätzlicher Löschmittel, Abfallbehälter, laufende Reinigungsmaßnahmen).
Zusammenfassung: Beurteilung durch die Veranstaltungsleitung – Gefährdungsanalyse – Freigabe durch Veranstaltungsleitung – Erforderliche zusätzliche Maßnahmen veranlassen

Bitteres Ende des fünften Showdowns der VBL Club Championship 2025/26. In den übrigen drei Spielen der Online-Vorrunde des fünften und finalen Showdowns haben die Leverkusener eSportler keine Punkte holen können. Der Showdown-Eins-Gewinner Bayer 04 verpasst damit den Einzug in die Offline-Runde und kann keine weiteren Zähler für die Gesamttabelle sammeln. In dieser ist das #B04eSports-Team zudem aus den Top Acht gerutscht. Eine direkte Teilnahme am Finalevent um die Deutsche Klub-Meisterschaft ist damit nicht mehr möglich, die Leverkusener müssen den Umweg über die Play-offs gehen.
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Wiedersehen in Athen: Am Mittwoch, 18. Februar (Anstoß: 21 Uhr dt. Zeit/live auf DAZN), begegnet die Werkself im Karaiskakis-Stadion zum zweiten Mal in der laufenden Saison dem griechischen Doublesieger Olympiakos Piräus. Nach dem Duell in der Ligaphase geht es nun im Hinspiel der Play-off-Runde der UEFA Champions League 2025/26 zur Sache. Cheftrainer Kasper Hjulmand sprach vorab über die Herangehensweise für das Duell, Kapitän Robert Andrich erklärte unterdessen, wie die Mannschaft die Stimmung in der morgigen Spielstätte zu bändigen versucht.
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Im Hinspiel der K.-o.-Play-offs der UEFA Champions League 2025/26 gastiert die Werkself beim griechischen Double-Sieger Olympiakos Piräus. Die Partie findet am Mittwoch, 18. Februar (Anstoß: 22 Uhr Ortszeit/21 Uhr dt. Zeit), im Stadio Georgios Karaiskakis statt. Vorab hat die Bayer 04-Fanbetreuung alle Infos zusammengefasst...
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Auf ein Neues also: Vier Wochen nach dem 2:0-Heimsieg in der Ligaphase der UEFA Champions League empfängt Olympiakos Piräus die Werkself an diesem Mittwoch, 18. Februar (Anstoß: 21 Uhr deutscher Zeit/live bei DAZN und im Werkself Radio), nun zum Hinspiel in den K.-o.-Play-offs ein zweites Mal binnen kurzer Zeit im Stadio Georgios Karaiskakis. Und es dürfte wieder ein hochintensives Duell in feuriger Atmosphäre werden.
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Ausgelassene Stimmung von Hitdorf bis Opladen – auch in diesem Jahr ließen wieder etliche junge wie alte Karnevalisten gemeinsam mit Schwarz-Rot die Kamelle fliegen. Los ging es am Karnevalsfreitag in Hitdorf, bevor der bunte Bayer 04-Wagen am darauffolgenden Valentinstag in Schlebusch vorbei an 40.000 fröhlichen Jecken zog. Rund 25.000 begeisterte Zuschauer feierten am Sonntag in Wiesdorf mit, bevor zum Finale am Rosenmontag in Opladen trotz des regnerischen Wetters noch einmal 30.000 lachende Gesichter dem Bayer 04-LKW zujubelten.
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