
Choreografien und Fanaktionen sind im Vorfeld der Veranstaltung mit der Veranstaltungsleitung abzustimmen. Die erste Abstimmung sollte in der Regel 10 bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen.
Die Veranstaltungsleitung beurteilt die angefragten Choreografien und/oder Fankationen hinsichtlich der Machbarkeit und Integration in den Ablauf der Veranstaltung.
Für Choreografien und Großbanner, die auf den Tribünen präsentiert werden, sind Materialien zu verwenden, die den Anforderungen B1 (schwerentflammbar) der DIN 4102 entsprechen (alternativ DIN EN 13501).
Der Nachweis ist durch ein Prüfzeugnis einer nach § 25 MBO 2012 anerkannten Prüfstelle zu erbringen. Die Nachweise sind der Veranstaltungsleitung bis zum Organisationsbesprechungstermin (i. d. R. ca. 5 Tage vorher) vorzulegen.
Bestehen Abweichungen zwischen der Verwendung der eingesetzten Materialien und dem Verwendbarkeitsnachweis als Baustoff, so ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, aus der sich die Unbedenklichkeit ergibt.
Die Choreografien sind zeitlich zu begrenzen. Die Materialien sind unmittelbar nach Durchführung der Choreografie von den Tribünen und aus dem Stadioninnenraum zu entfernen.
Die inhaltlichen Aussagen der Choreografien sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
Zusammenfassung: Vorlage eines Zertifikates entsprechend DIN 4102 oder DIN EN 13501 für die eingebrachten und verwendeten Materialien – Beurteilung durch die Veranstaltungsleitung – Gefährdungsanalyse – Freigabe durch Veranstaltungsleitung – Flammtest vor der Durchführung der Choreografie/Fanaktion
Choreografien oder Fanaktionen, die mit Materialien durchgeführt werden, für die es keinen Nachweis zur Schwerentflammbarkeit gibt, können auch mit entsprechenden Flammschutzmitteln bearbeitet werden, so dass diese die temporären Eigenschaften der Schwerentflammbarkeit für die Dauer und zum Zeitpunkt der Vorführung der Choreografie erlangen.
Die Bearbeitung mit entsprechenden flammhemmenden Mitteln ist entsprechend den Herstellerangaben/Datenblättern durch fachkundige Personen zu verarbeiten und aufzubringen. Die Schwerentflammbarkeit ist zusätzlich durch einen Flammtest vor Ort unmittelbar nachzuweisen und von der Veranstaltungsleitung freizugeben.
Teilnehmer des Flammtests sind neben einem Verantwortlichen der Choreografie und einem Vertreter der Fanbetreuung seitens der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH der Veranstaltungsleiter, der Sicherheitsbeauftragte und der Einsatzleiter Technik. Die Choreografien sind zeitlich zu begrenzen. Die Materialien sind unmittelbar nach Durchführung der Choreografie von den Tribünen und aus dem Stadioninnenraum zu entfernen.
Zusammenfassung: Nachweis der fachgerechten Behandlung der eingebrachten und verwendeten Materialien – Beurteilung durch die Veranstaltungsleitung – Gefährdungsanalyse – Freigabe durch Veranstaltungsleitung – Flammtest vor der Durchführung der Choreografie/Fanaktion
Für Materialien die nicht größer als DIN A3 (ca. 300 x 420 mm) sind, kann ggf. auf den Nachweis der Schwerentflammbarkeit i. d. R. verzichtet werden, da der Gegenstand in etwa der Größe einer aufgeklappten Stadionzeitschrift entspricht. Durch eine Gefährdungsbeurteilung ist nachzuweisen, wie möglichen Ansammlungen von Brandlasten vorgebeugt wird (z. B. Bereitstellung zusätzlicher Löschmittel, Abfallbehälter, laufende Reinigungsmaßnahmen).
Zusammenfassung: Beurteilung durch die Veranstaltungsleitung – Gefährdungsanalyse – Freigabe durch Veranstaltungsleitung – Erforderliche zusätzliche Maßnahmen veranlassen

Nach acht Jahren wird Ida Daedelow Bayer 04 Leverkusen verlassen. Die 18-Jährige, deren ursprünglicher Vertrag noch bis 2027 lief, wechselt zum Zweitligisten VfL Bochum 1848.
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Laterkusen hat wieder zugeschlagen! Dank des späten 2:1-Siegtreffers im Duell mit Fortuna Düsseldorf am Dienstagabend hat sich die U13 von Bayer 04 den Titel im WDFV Junioren-Nachwuchs-Cup gesichert.
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Wie im Leistungsbereich (U19-U16) baut Bayer 04 auch im Aufbaubereich zur Saison 2026/27 auf vertraute Gesichter in teils neuen Konstellationen sowie auf neue Impulse in den Trainerteams. Die Übersicht zu den Altersklassen U15 bis U11.
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Bayer 04-Fans können ab sofort und noch bis zum kommenden Freitag, 19. Juni, einige Matchworn-Kleidungsstücke, die die Werkself in der Saison 2025/26 getragen hat, ersteigern. Das Gute daran: Der Erlös aller Teile fließt in das Recycling-Projekt Green Mining in São Paulo, an dem Bayer 04 und die nachhaltige Organisation Plastiks bereits seit zwei Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.
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Die Fans haben entschieden: Ibrahim Maza ist zum Bayer 04-„Spieler der Saison“ 2025/26 gewählt worden. Der 20-Jährige setzte sich bei der vom Werksklub jährlich ausgerichteten Wahl mit mehr als einem Drittel aller Stimmen durch. Vanessa Fudalla ist ihrerseits von den Fans zur Bayer 04-„Spielerin der Saison“ 2025/26 gewählt worden. Sowohl für Maza als auch für Fudalla war die zurückliegende Spielzeit die erste in Diensten der Werkself gewesen.
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