
Choreografien und Fanaktionen sind im Vorfeld der Veranstaltung mit der Veranstaltungsleitung abzustimmen. Die erste Abstimmung sollte in der Regel 10 bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen.
Die Veranstaltungsleitung beurteilt die angefragten Choreografien und/oder Fankationen hinsichtlich der Machbarkeit und Integration in den Ablauf der Veranstaltung.
Für Choreografien und Großbanner, die auf den Tribünen präsentiert werden, sind Materialien zu verwenden, die den Anforderungen B1 (schwerentflammbar) der DIN 4102 entsprechen (alternativ DIN EN 13501).
Der Nachweis ist durch ein Prüfzeugnis einer nach § 25 MBO 2012 anerkannten Prüfstelle zu erbringen. Die Nachweise sind der Veranstaltungsleitung bis zum Organisationsbesprechungstermin (i. d. R. ca. 5 Tage vorher) vorzulegen.
Bestehen Abweichungen zwischen der Verwendung der eingesetzten Materialien und dem Verwendbarkeitsnachweis als Baustoff, so ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, aus der sich die Unbedenklichkeit ergibt.
Die Choreografien sind zeitlich zu begrenzen. Die Materialien sind unmittelbar nach Durchführung der Choreografie von den Tribünen und aus dem Stadioninnenraum zu entfernen.
Die inhaltlichen Aussagen der Choreografien sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
Zusammenfassung: Vorlage eines Zertifikates entsprechend DIN 4102 oder DIN EN 13501 für die eingebrachten und verwendeten Materialien – Beurteilung durch die Veranstaltungsleitung – Gefährdungsanalyse – Freigabe durch Veranstaltungsleitung – Flammtest vor der Durchführung der Choreografie/Fanaktion
Choreografien oder Fanaktionen, die mit Materialien durchgeführt werden, für die es keinen Nachweis zur Schwerentflammbarkeit gibt, können auch mit entsprechenden Flammschutzmitteln bearbeitet werden, so dass diese die temporären Eigenschaften der Schwerentflammbarkeit für die Dauer und zum Zeitpunkt der Vorführung der Choreografie erlangen.
Die Bearbeitung mit entsprechenden flammhemmenden Mitteln ist entsprechend den Herstellerangaben/Datenblättern durch fachkundige Personen zu verarbeiten und aufzubringen. Die Schwerentflammbarkeit ist zusätzlich durch einen Flammtest vor Ort unmittelbar nachzuweisen und von der Veranstaltungsleitung freizugeben.
Teilnehmer des Flammtests sind neben einem Verantwortlichen der Choreografie und einem Vertreter der Fanbetreuung seitens der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH der Veranstaltungsleiter, der Sicherheitsbeauftragte und der Einsatzleiter Technik. Die Choreografien sind zeitlich zu begrenzen. Die Materialien sind unmittelbar nach Durchführung der Choreografie von den Tribünen und aus dem Stadioninnenraum zu entfernen.
Zusammenfassung: Nachweis der fachgerechten Behandlung der eingebrachten und verwendeten Materialien – Beurteilung durch die Veranstaltungsleitung – Gefährdungsanalyse – Freigabe durch Veranstaltungsleitung – Flammtest vor der Durchführung der Choreografie/Fanaktion
Für Materialien die nicht größer als DIN A3 (ca. 300 x 420 mm) sind, kann ggf. auf den Nachweis der Schwerentflammbarkeit i. d. R. verzichtet werden, da der Gegenstand in etwa der Größe einer aufgeklappten Stadionzeitschrift entspricht. Durch eine Gefährdungsbeurteilung ist nachzuweisen, wie möglichen Ansammlungen von Brandlasten vorgebeugt wird (z. B. Bereitstellung zusätzlicher Löschmittel, Abfallbehälter, laufende Reinigungsmaßnahmen).
Zusammenfassung: Beurteilung durch die Veranstaltungsleitung – Gefährdungsanalyse – Freigabe durch Veranstaltungsleitung – Erforderliche zusätzliche Maßnahmen veranlassen

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