
Choreografien und Fanaktionen sind im Vorfeld der Veranstaltung mit der Veranstaltungsleitung abzustimmen. Die erste Abstimmung sollte in der Regel 10 bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen.
Die Veranstaltungsleitung beurteilt die angefragten Choreografien und/oder Fankationen hinsichtlich der Machbarkeit und Integration in den Ablauf der Veranstaltung.
Für Choreografien und Großbanner, die auf den Tribünen präsentiert werden, sind Materialien zu verwenden, die den Anforderungen B1 (schwerentflammbar) der DIN 4102 entsprechen (alternativ DIN EN 13501).
Der Nachweis ist durch ein Prüfzeugnis einer nach § 25 MBO 2012 anerkannten Prüfstelle zu erbringen. Die Nachweise sind der Veranstaltungsleitung bis zum Organisationsbesprechungstermin (i. d. R. ca. 5 Tage vorher) vorzulegen.
Bestehen Abweichungen zwischen der Verwendung der eingesetzten Materialien und dem Verwendbarkeitsnachweis als Baustoff, so ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, aus der sich die Unbedenklichkeit ergibt.
Die Choreografien sind zeitlich zu begrenzen. Die Materialien sind unmittelbar nach Durchführung der Choreografie von den Tribünen und aus dem Stadioninnenraum zu entfernen.
Die inhaltlichen Aussagen der Choreografien sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
Zusammenfassung: Vorlage eines Zertifikates entsprechend DIN 4102 oder DIN EN 13501 für die eingebrachten und verwendeten Materialien – Beurteilung durch die Veranstaltungsleitung – Gefährdungsanalyse – Freigabe durch Veranstaltungsleitung – Flammtest vor der Durchführung der Choreografie/Fanaktion
Choreografien oder Fanaktionen, die mit Materialien durchgeführt werden, für die es keinen Nachweis zur Schwerentflammbarkeit gibt, können auch mit entsprechenden Flammschutzmitteln bearbeitet werden, so dass diese die temporären Eigenschaften der Schwerentflammbarkeit für die Dauer und zum Zeitpunkt der Vorführung der Choreografie erlangen.
Die Bearbeitung mit entsprechenden flammhemmenden Mitteln ist entsprechend den Herstellerangaben/Datenblättern durch fachkundige Personen zu verarbeiten und aufzubringen. Die Schwerentflammbarkeit ist zusätzlich durch einen Flammtest vor Ort unmittelbar nachzuweisen und von der Veranstaltungsleitung freizugeben.
Teilnehmer des Flammtests sind neben einem Verantwortlichen der Choreografie und einem Vertreter der Fanbetreuung seitens der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH der Veranstaltungsleiter, der Sicherheitsbeauftragte und der Einsatzleiter Technik. Die Choreografien sind zeitlich zu begrenzen. Die Materialien sind unmittelbar nach Durchführung der Choreografie von den Tribünen und aus dem Stadioninnenraum zu entfernen.
Zusammenfassung: Nachweis der fachgerechten Behandlung der eingebrachten und verwendeten Materialien – Beurteilung durch die Veranstaltungsleitung – Gefährdungsanalyse – Freigabe durch Veranstaltungsleitung – Flammtest vor der Durchführung der Choreografie/Fanaktion
Für Materialien die nicht größer als DIN A3 (ca. 300 x 420 mm) sind, kann ggf. auf den Nachweis der Schwerentflammbarkeit i. d. R. verzichtet werden, da der Gegenstand in etwa der Größe einer aufgeklappten Stadionzeitschrift entspricht. Durch eine Gefährdungsbeurteilung ist nachzuweisen, wie möglichen Ansammlungen von Brandlasten vorgebeugt wird (z. B. Bereitstellung zusätzlicher Löschmittel, Abfallbehälter, laufende Reinigungsmaßnahmen).
Zusammenfassung: Beurteilung durch die Veranstaltungsleitung – Gefährdungsanalyse – Freigabe durch Veranstaltungsleitung – Erforderliche zusätzliche Maßnahmen veranlassen

Kurz vor dem Start ins Sommer-Trainingslager haben die Bayer 04-Frauen ihr zweites Testspiel der Vorbereitung verloren. Beim niederländischen Meister PSV Eindhoven unterlag die Mannschaft von Trainer Roberto Pätzold am Samstagnachmittag 0:1 (0:0).
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Bei der Werkself stehen sie Seite an Seite auf dem Platz und machen den gegnerischen Angreifern das Leben schwer. Doch in dieser Ausgabe von „FINDE DIE ANTWORT“ stehen sich Leverkusens Abwehrchef Edmond Tapsoba und Defensivkollege Jarell Quansah gegenüber. Wer von beiden kann am schnellsten die gesuchte Antwort in Form des richtigen Gegenstands finden? Klar ist: Die beiden schenken sich nichts! Da ist die eine oder andere Rangelei vorprogrammiert. Eddy oder Jarell – wer wird der Quiz-Champion? Findet’s heraus in der neuen Folge „FINDE DIE ANTWORT“!
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Erster Härtetest für das älteste Leverkusener Nachwuchs-Team: Beim Indeland-U19-Elite-Cup in Eschweiler trifft die U19 in ihren ersten Partien unter Neu-Chefcoach Patrick Greveraars gleich auf die besten Junioren-Teams der Region. Den ersten Test absolviert auch die U17 gegen den VfL Wolfsburg. Und an den neu eröffneten Future-Kids-Standorten Büderich und Wuppertal feiern die jüngsten Bayer 04-Kicker Premiere. Das Nachwuchs-Wochenende im Überblick.
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bayer 04 Leverkusen wegen des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände durch Zuschauer bei insgesamt fünf Pflichtspielen mit einer Geldstrafe in Höhe von 185.000 Euro belegt. Betroffen sind vier Bundesliga-Partien sowie das DFB-Pokal-Halbfinale gegen den FC Bayern München. Die höchste Einzelstrafe entfällt auf das Auswärtsspiel beim 1. FC Köln Ende April.
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