DFB-Pokal: DFB-Bundesgericht bestätigt Antrag auf Spielverlegung

Das unabhängige Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat dem Antrag von Bayer 04 Leverkusen, das am 23. Dezember angesetzte Spiel der zweiten DFB-Pokal-Hauptrunde gegen Eintracht Frankfurt zu verlegen, stattgegeben.
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Zuvor hatten sowohl der Spielleiter als auch der DFB-Spielausschuss die Leverkusener Anträge abgelehnt, während hingegen der Verband einem identischen Antrag von Bayern München auf Verlegung des Spiels der zweiten DFB-Pokal-Hauptrunde bei Holstein Kiel stattgegeben hatte.

Damit findet die Pokal-Begegnung zwischen Bayer 04 und Eintracht Frankfurt nicht am 23. Dezember 2020, sondern am 12. Januar 2021 um 20.45 Uhr in Leverkusen statt. Rudi Völler, Geschäftsführer Sport: „Mit diesem Urteil hat das Bundesgericht unserer Vorstellung des Fair-Play-Gedankens und der Gleichbehandlung beider in den Europapokal-Wettbewerben stark geforderten Klubs entsprochen. Eintracht Frankfurt als betroffener Pokal-Kontrahent war dabei in Person von Axel Hellmann und Fredi Bobic immer unterstützend an unserer Seite. Die Eintracht hat eine wunderbare Haltung an den Tag gelegt, für die wir uns ausdrücklich bedanken möchten.“

Fernando Carro, Vorsitzender der Geschäftsführung: „Mit Blick auf die letzte Bundesliga-Begegnung dieses Jahres, in der wir in Leverkusen auf die Münchner treffen, ist damit Chancengleichheit gegeben, da wir keine Rücksicht mehr auf die ursprünglich noch zu spielende Pokalbegegnung am 23. Dezember nehmen müssen. Ich weiß aus Gesprächen mit Karl-Heinz Rummenigge, dass er als Vertreter Bayern Münchens die Gleichbehandlung beider Klubs ebenfalls als wichtig erachtet.“

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