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23.02.2022Bundesliga

Auswärtstickets für das Spiel beim FC Bayern München

Am 25. Spieltag der Bundesliga gastiert die Werkself beim FC Bayern München. Alle Infos zum Ticketverkauf für die Partie in der Allianz Arena am Samstag, 5. März (Anstoß: 15.30 Uhr).
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Der Ticketverkauf für Dauerkarten-Inhaber und Clubmitglieder startet am Donnerstag, 24. Februar, um 12 Uhr und endet am Sonntag, 27. Februar, um 18 Uhr - sofern bis dahin noch Eintrittskarten verfügbar sind.

Plätze:

  • „Stehplatz“-Block 342, 343, 344: 15 Euro (Dauerkarten-Inhaber & Club-Mitglieder)
  • Sitzplatz-Block 339, 340, 341: 35 Euro (Dauerkarten-Inhaber & Club-Mitglieder)
  • Sonder-Block (Rollstuhlfahrer inkl. Begleitperson): 5 Euro (Dauerkarten-Inhaber & Club-Mitglieder, Tickets auf Anfrage bei Bayer 04 erhältlich)
  • Sonder-Block (Sehbehinderte inkl. Begleitperson): 10 Euro (Dauerkarten-Inhaber & Club-Mitglieder, Tickets auf Anfrage bei Bayer 04 erhältlich)

Bestellwege:

  • Online im Ticket-Webshop
  • Telefonisch über das Servicecenter unter 0214 5000 1904
  • Persönlich im Bayer 04-Shop Leverkusen-Wiesdorf sowie im Bayer 04-Shop an der BayArena

Weitere Infos:

  • Die Tickets werden ausschließlich als print@home-Tickets zur Verfügung gestellt.
  • Die E-Mail kommt direkt vom FC Bayern München (gastttickets@fcbayern.com) und könnte womöglich im Spamordner landen.
  • Für den Abruf des Tickets muss sich der Käufer im Portal des FC Bayern München registrieren (Name; E-Mail-Adresse).
  • Pro Bestellung können bis zu zwei Tickets erworben werden.
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Einlasskriterien für die Allianz Arena

  • Es gilt die 2G-Regel. Bitte haltet am Eingang den digitalen Nachweis über euren 2G-Status sowie euren Lichtbildausweis bereit. Kinder bis einschließlich des 13. Lebensjahres sind von der Nachweispflicht befreit.
  • Auf dem gesamten Gelände, auch am eigenen Steh- oder Sitzplatz, gilt Maskenpflicht. Ab 16 Jahren ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend, bei Kindern von 6 bis 15 Jahren ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend. Grundsätzlich befreit von dieser Regel sind ausschließlich Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres.

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