
„Bayer 04 hat mit den damaligen Vorkommnissen überhaupt nichts zu tun. Der Verein wurde durch die ausgesprochene Strafe aber sportlich und wirtschaftlich hart getroffen“, so Calhanoglu. „Deshalb ist es für mich selbstverständlich, dass ich den Klub nicht noch weiter schädigen werde und für die Zeit meines Ausschlusses vom Spielbetrieb auf mein Gehalt verzichte.“
Calhanoglu trainiert seinem Anstellungsverhältnis gemäß weiterhin mit der Lizenzmannschaft von Bayer 04 Leverkusen. Auch ohne Pflichtspieleinsätze wird er seine Kollegen als vollwertiges Teammitglied nach Kräften unterstützen. Ferner wird Bayer 04 dem Spieler in jeglicher Form und in allen Belangen beistehen - zuvorderst bei der Wahrung seiner sportlichen Leistungsfähigkeit.
Außerdem wird geprüft, ob Calhanoglu als Adressat der CAS-Entscheidung mit Unterstützung des Vereins Rechtsmittel einlegen kann. Bayer 04 selbst hat keine Möglichkeit zu juristischen Mitteln, da nur der Spieler und nicht der Verein Bestandteil des Verfahrens war.


Werkself-TV zeigt den 1:0-Erfolg beim Hamburger SV im Nachholspiel des 17. Bundesliga-Spieltag re-live...

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Im Nachholspiel des 2. Spieltags in Liga A der Hauptrunde der DFB-Nachwuchsliga hat es für die U17 von Bayer 04 nicht zum erhofften Befreiungsschlag gereicht. Gegen den 1. FSV Mainz 05 verlor die Mannschaft von Trainer Benjamin Adam 1:3 (1:2) und rutschte in der Tabelle mit einem Punkt aus vier Partien auf den sechsten und damit letzten Platz der Gruppe B ab.
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Bayer 04 Leverkusen ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 42.000 Euro verurteilt worden. Damit ahndete das Verbandsgremium das unsportliche Verhalten von Teilen des Leverkusener Anhangs während der Bundesliga-Partie der Werkself gegen den 1. FC Köln am 13. Dezember 2025.
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