Allgemeine Geschäftsbedingungen Bayer 04-Löwenclub

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BAYER 04 LEVERKUSEN FUSSBALL GMBH („BAYER 04“) FÜR DEN BAYER 04-LÖWENCLUB (GELTUNG AB 01.09.2022)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Mitgliedschaft im offiziellen Mitgliedsclub der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH („Bayer 04-Löwenclub“). Der Bayer 04-Löwenclub ist der „Kidsclub“ von Bayer 04. Es handelt sich nicht um einen Verein im Sinne der §§ 21 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sondern der Club richtet sich mit seinem Angebot an alle jungen Fans von Bayer 04 im Alter von 0 bis 13 Jahren und stellt sowohl eine Community als auch ein Vorteilsprogramm für seine jungen Mitglieder dar.

1. Aufnahme als Mitglied im Bayer 04-Löwenclub

1.1 Die Aufnahme in den Bayer 04-Löwenclub kann per mündlicher Erklärung gegenüber dem Bayer 04-Service Center unter der Kontaktadresse gemäß Ziffer 7., per Einsendung des unterzeichneten Mitgliedsantrages in Schriftform, per E-Mail oder Registrierung im Internet auf www.bayer04.de von Interessenten verbindlich beantragt werden. Ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Interessenten und Bayer 04 über die Mitgliedschaft im Bayer 04-Löwenclub kommt erst mit der Annahme des Aufnahmeantrages durch einen Repräsentanten des Bayer 04-Löwenclubs in Schriftform oder per E-Mail zustande.
1.2 Mitglied des Bayer 04-Löwenclubs („Mitglied“) kann jede natürliche Person werden, die Anhänger, Fan oder Sympathisant von Bayer 04 ist. Bayer 04 behält sich daher das Recht vor, die Annahme des Aufnahmeantrags eines Interessenten abzulehnen und/oder zu verweigern, wenn die Mitgliedschaft aus einer rein kommerziellen Zielsetzung beantragt wird. Ebenso ist es untersagt, die Mitgliedschaft als solche sowie aus ihr resultierende Rechte und/oder Pflichten kommerziell zu nutzen.
1.3 Rechtgeschäftliche Vertretung: Der Antrag auf Mitgliedschaft sowie alle anderen rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Mitglieds gegenüber Bayer 04 im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft ist nur im Falle einer rechtswirksamen Vertretung des Mitglieds durch einen Erziehungsberechtigten oder durch einen sonstigen zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Kindes bzw. Jugendlichen berechtigten Vertreter gültig. Die gesetzlichen Vertreter übernehmen dabei insbesondere die vollständige Verantwortlichkeit für alle Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft.
1.4 Die Mitgliedschaft ist personengebunden. Die Mitgliedschaft als solche sowie aus ihr resultierende Rechte und/ oder Pflichten der Mitglieder sind weder ganz noch teilweise übertragbar.
1.5 Für die erstmalige Aufnahme in den Bayer 04-Löwenclub entstehen keine Aufnahmegebühren. Bei jedem Wiedereintritt werden 10,00 Euro Bearbeitungsgebühren berechnet, die gemeinsam mit dem ersten Mitgliedsbeitrag nach Ziffer 3.1 erhoben werden.
1.6 Die aktuell gültigen Leistungsbestandteile der Mitgliedschaft (Vorteile) im Bayer 04-Löwenclub sind den öffentlichen Angaben, die u.a. im Internet unter www.bayer04.de abrufbar sind, zu entnehmen.
1.7. Bayer 04 gewährt seinen Mitgliedern u.a. Zugriff auf exklusive Online-Inhalte, die Leistungsbestandteil der Mitgliedschaft im Bayer 04-Löwenclub sind (z.B. Spielzusammenfassungen oder Re-Live von Bayer 04-Spielen). Dieser Service umfasst dabei keine bestimmten, gleichbleibenden Inhalte. Voraussetzung zur Nutzung der Inhalte ist das Vorhandensein eines Bayer 04-Benutzeraccounts, der mit der Mitgliedschaft verknüpft ist.

2. Widerrufsrecht

Ist das Mitglied Verbraucher, steht ihm hinsichtlich seines Mitgliedsantrags ein Widerrufsrecht nach den folgenden Bestimmungen zu, falls er seinen Mitgliedsantrag ausschließlich im Wege eines Fernkommunikationsmittels gestellt hat (etwa per Brief, E-Mail, Telefon oder Registrierung im Internet):

2.1 Widerrufsbelehrung (nach Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB, Anlage 1)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag über die Mitgliedschaft im Bayer 04-Löwenclub zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, über die in Ziffer 7 genannten Kontaktwege informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH
Servicecenter
Bismarckstr. 122-124
51373 Leverkusen
Telefon: +49214 5000 1904

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
__________
(*) Unzutreffendes streichen.

2.2 Für Bestellungen von Fanartikeln oder anderen Waren im Bayer 04-Versandhandel durch Mitglieder des Bayer 04-Clubs gelten die „Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Versandhandel der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH“, die im Internet unter www.bayer04.de einsehbar sind, einschließlich der darin enthaltenen Widerrufsbelehrung.

3. Mitgliedsbeitrag

3.1 Kostenfreiheit bis zum 4. Geburtstag: Bis zum 4. Geburtstag des Mitglieds ist die Mitgliedschaft kostenfrei. Ab diesem Zeitpunkt ist die Mitgliedschaft kostenpflichtig. Das Mitglied wird von Bayer 04 rechtzeitig vor Vollendung des vierten Lebensjahres kontaktiert und über die Kostenpflicht ab dem 4. Geburtstag (=Beginn des fünften Lebensjahres) informiert.
3.2 Kostenfreiheit für Dauerkarteninhaber: Inhaber einer Dauerkarte von Bayer 04 haben für den Zeitraum, in dem die Dauerkarte gültig ist, einen Anspruch auf eine kostenlose Mitgliedschaft im Bayer 04-Löwenclub bis zum 14. Geburtstag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Dauerkarteninhaberschaft ist auf dem Antrag auf Mitgliedschaft (Ziffer 1.2) zu vermerken. Mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der Dauerkarte entfällt die Kostenfreiheit der Mitgliedschaft nach dieser Ziffer 3.3, sodass dann der gemäß Ziffer 3.1 (ggf. i.V.m. Ziffer 3.2) gültige Mitgliedsbeitrag zu entrichten ist.
3.3 Preisliste: Der Bayer 04-Löwenclub-MItgliedsbeitrag wird, sofern er vom Mitglied zu entrichten ist, jährlich im Voraus am Tag bzw. Jahrestag des Eintritts erhoben. Die Höhe des jeweils gültigen Mitgliedsbeitrages ist aus der öffentlichen Preisliste, die u.a. im Internet unter www.bayer04.de abrufbar ist, zu entnehmen.

4. Laufzeit und Kündigung

4.1 Der Vertrag über die Mitgliedschaft zum Bayer 04-Löwenclub gilt zunächst ab dem Datum des Vertragsschlusses (Datum der Annahme des Aufnahmeantrags durch Bayer 04 nach Ziffer 1.1) für die Dauer eines Jahres („Erstlaufzeit“). Nach der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht gemäß den nachfolgenden Regelungen gekündigt wird bzw. endet.
4.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat, erstmals zum Ende der Erstlaufzeit (Jahrestag des Vertragsschlusses), von beiden Parteien gekündigt werden. Der bereits gezahlte jährliche Löwenclub-Beitrag wird im Falle einer Kündigung nach Ablauf der Erstlaufzeit anteilig zurückerstattet.
4.3 Das Recht des Mitglieds sowie das Recht von Bayer 04 zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung seitens Bayer 04 liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
• Erhalt eines rechtmäßigen Stadionverbotes für die BayArena,
• Verstoß gegen die Stadionordnung der BayArena (die Stadionordnung hängt in der BayArena aus, ist unter der Kontaktadresse gemäß Ziffer 7. erhältlich und im Internet unter www.bayer04.de einsehbar),
• Ausbleibende Zahlung des Mitgliedsbeitrages trotz schriftlicher Mahnung,
• Kommerzielle Nutzung der Mitgliedschaft als solcher und/oder der aus ihr resultierenden Rechte und/ oder Pflichten (z.B. kommerzielle Ausnutzung der als Mitglied gewährten Vorrechte und/oder Rabatte), es sei denn, Bayer 04 hat die kommerzielle Nutzung im Einzelfall zuvor ausdrücklich genehmigt, und/oder
• Weiterverkauf und/oder Weitergabe von Tickets entgegen den Bestimmungen in den „Allgemeinen Ticket- Geschäftsbedingungen der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH“, die im Internet unter www.bayer04.de einsehbar sind (z.B. Versteigerungen bei Ebay; Weiterverkauf zu einem erheblich höheren als dem bezahlten Preis; Weitergabe an professionelle und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler; Weitergabe an Dritte, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden; Weitergabe an Anhänger von Gastvereinen; kommerzielle oder gewerbliche Nutzung der Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Bayer 04, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets).
4.4 Jede Kündigung hat schriftlich, in Textform (z. B. Fax, E-Mail) oder durch das Mitglied bei der Absendung eines Aufnahmeantrags im Internet über die auf der Website befindliche Kündigungsschaltfläche zu erfolgen.

5. Bayer 04-Löwenclub-Karte

5.1 Löwenclub-Karte: Jedes Mitglied erhält eine sogenannte Mitgliedskarte („Löwenclub-Karte“). Die Inanspruchnahme der Leistungen des Bayer 04-Löwenclubs ist an den Besitz einer gültigen Löwenclub-Karte und die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages (Ziffer 3.) gebunden.
5.2 Versand der Löwenclub-Karte: Der Versand der Löwenclub-Karte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mitglieds. Das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung der Löwenclub-Karte beim Versand trägt das Mitglied; Bayer 04, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften für Verlust oder Beschädigung der Karte lediglich gemäß der Haftungsregelung in Ziffer 9. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch Bayer 04.
5.3 Keine Übertragbarkeit: Die Löwenclub-Karte ist nicht übertragbar. Sie verbleibt im Eigentum von Bayer 04. Die Löwenclub-Karte darf bei Beendigung oder im Falle des Widerrufs der Mitgliedschaft nicht mehr verwendet werden und ist dem Bayer 04-Löwenclub unverzüglich zurückzusenden.
5.4 Abhandenkommen: Stellt das Mitglied ein Abhandenkommen seiner Löwenclub-Karte und/oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Löwenclub-Karte fest, so ist Bayer 04 unter der in Ziffer 7. angegebenen Kontaktadresse unverzüglich zu benachrichtigen. Bayer 04 ist in diesem Fall berechtigt, die entsprechende Löwenclub-Karte im System unverzüglich zu sperren.
5.5 Ersatzkarte: Im Falle des Abhandenkommens einer Löwenclub-Karte kann das Mitglied nach Anzeige des Abhandenkommens, ggf. Sperrung der Löwenclub-Karte und Legitimationsprüfung eine Ersatz-Löwenclub-Karte beantragen. Bayer 04 ist berechtigt, für die Ausstellung dieser Ersatz-Löwenclub-Karte eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro zu verlangen.

6. Mitteilungspflichten

Über Änderungen des Namens (etwa durch Eheschließung), der Anschrift (z.B. Straße, Hausnummer, PLZ, Ort), der E-Mail-Adresse, der Bankverbindung oder sonstiger für die Geschäftsverbindung mit Bayer 04 wesentlicher Angaben ist Bayer 04 seitens des Mitglieds unverzüglich schriftlich, in Textform oder telefonisch
über die in Ziffer 7 genannte Kontaktadresse zu informieren. Kommt das Mitglied dieser Verpflichtung nicht nach, trifft Bayer 04 für etwaige hieraus entstehende Nachteile kein Verschulden.

7. Kontaktadresse

Anmeldungen, Widerrufe oder Rückfragen etc. zum Bayer 04-Löwenclub können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an Bayer 04 gerichtet werden:
Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH
Service
Bismarckstr. 122-124
51373 Leverkusen
Hotline: +49214 5000 1904
Fax: +49214 8660 868
Eintragung: Amtsgericht Köln HRB 49493
Geschäftsführer: Fernando Carro de Prada (Vorsitzender), Simon Rolfes
Bankverbindung: Commerzbank Leverkusen, IBAN: DE84 3708 0040 0807 0040 00, SWIFT-BIC: DRES-DEFF370

8. Datenschutz

Bayer 04 ist der verantwortliche Umgang mit den personenbezogenen Daten der Mitglieder des Bayer 04-Löwenclubs sehr wichtig. Insoweit wird auf die gesonderte Erklärung zum Datenschutz verwiesen (abrufbar unter www.bayer04.de).

9. Haftung

9.1 Bayer 04, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten (sog. Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut.
9.2 Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände, insbesondere aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

10. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
10.2 Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Erfüllungsort Leverkusen.
10.3 Ist das Mitglied Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Leverkusen. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Leverkusen vereinbart.

11. Ergänzungen und Änderungen

Bayer 04 ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Vertragsverhältnissen zu Mitgliedern berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Bayer 04 für die Mitglieder zumutbar ist. Für eine Anhebung der Preise (durch Veränderung der Preisliste) für bestehende Mitgliedschaften gilt zusätzlich, dass dies nur bei signifikant zu Lasten von Bayer 04 verändernden Marktbedingungen, insbesondere bei erheblicher Steigerung der Kosten für den Betrieb des Bayer 04-Löwenclubs oder sonstiger Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten, bei Änderung der Umsatzsteuer oder vergleichbaren Steuern oder bei erheblicher Veränderung im Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (mind. Anhebung von 0,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres) zulässig ist. Sämtliche Änderungen werden den Mitgliedern schriftlich oder – wenn das jeweilige Mitglied sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt Bayer 04 hat auf diesen Umstand der Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt Bayer 04 zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses.

12. Schlussklausel

11.1 Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
11.2. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder unvollständig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame, undurchsetzbare oder unvollständige Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, undurchsetzbaren oder unvollständigen Regelung am nächsten kommt.

Leverkusen, September 2022