TEILNAHMEBEDINGUNGEN DER BAYER 04 FUSSBALL AKADEMIE
Diese AGB geltend für die Anmeldung und Teilnahme an sämtlichen durch die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH, Bismarckstr. 122-124, 51373 Leverkusen (nachfolgend „Bayer 04“) im Rahmen der Bayer 04 Fussball Akademie veranstalteten und durchgeführten Veranstaltungen.
Die Bayer 04 Fussball Akademie bietet eine Verbindung von Talentforderung und Ferienprogramm für Mädchen und Jungen im Alter von 6 bis 14 Jahren an. Die Teilnehmer werden alters- und leistungsgerecht eingeteilt und von erfahrenen Bayer 04-Jugendtrainern betreut. Der Gegenstand der jeweiligen Veranstaltung und die damit verbundenen Leistungen werden in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannt und/oder sind unter https://www.bayer04.de/de-de/shop/fussball-akademie einsehbar.
Die Anmeldung ist nur wirksam, soweit sie durch den Erziehungsberechtigten oder einen sonstigen zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin bevollmächtigten Vertreter erfolgt. Die Anmeldung ist verbindlich. Pro Schulferien ist für einen/eine Teilnehmer/in jeweils nur eine Teilnahme möglich. Eine Teilnahme kann aufgrund beschränkter Kapazitäten nicht garantiert werden. Überschreitet die Bewerberanzahl die Zahl der vorhandenen Plätze, entscheidet über die Auswahl der Teilnehmer der Zeitpunkt der Eingang der Anmeldung bei der Bayer 04.
Die Teilnahmegebühr wird im Rahmen der Online-Buchung unmittelbar über die im Bayer 04 Shop angebotenen Zahlungsarten bezahlt. Mit Zugang einer Teilnahmebestätigung per E-Mail beim Kunden wird die Anmeldung durch Bayer 04 verbindlich angenommen. Wird eine Zahlung aus Gründen, die die Erziehungsberechtigten zu vertreten haben, rückabgewickelt oder nicht ausgeführt (z.B. Rückbuchung), fordert Bayer 04 zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist auf. Erfolgt die Zahlung nicht, kann Bayer 04 vom Vertrag über den betroffenen Termin zurücktreten.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die gesondert bereitgestellten Gesundheits- und Notfallangaben vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und bestätigt sind. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, alle für die sichere Teilnahme wesentlichen gesundheitlichen Umstände des/der Teilnehmers/Teilnehmerin anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt beispielsweise für die Einnahme nötiger Medikamente, Allergien oder andere relevante Krankheiten. Liegen die Gesundheits- und Notfallangaben nicht rechtzeitig vor, erinnert Bayer 04 unter Setzung einer angemessenen Frist. Sind die Angaben bis zu Beginn des Camps nicht vollständig, kann die Teilnahme verweigert werden; es gelten die Stornoregeln in Ziffer 4.
Die Verarbeitung der Gesundheits- und Notfalldaten richtet sich nach der gesonderten Gesundheits- und Datenschutzerklärung (Elternerklärung). Diese ist vor der ersten Teilnahme zu bestätigen.
Der/die Teilnehmer/in ist angehalten, den Anweisungen der Betreuerinnen und Betreuer zu folgen. Bei wiederholtem oder grobem Fehlverhalten, das den Ablauf des Camps oder die Sicherheit anderer beeinträchtigt, kann Bayer 04 den/die Teilnehmer/in vom weiteren Camp ausschließen. In diesem Fall werden die Erziehungsberechtigten informiert und holen den/die Teilnehmer/in unverzüglich ab. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht bei einem von dem/der Teilnehmer/in zu vertretenden Ausschluss nicht.
Erscheint ein/e wirksam angemeldete/r Teilnehmer/in nicht zur Veranstaltung, wird die Teilnahmegebühr trotzdem fällig. Dies gilt auch, wenn während des Camps die Teilnahme abgebrochen wird.
Ein Rücktritt ist jederzeit in Textform möglich. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt, zu dem die Rücktrittserklärung bei Bayer 04 eingeht. Bezogen auf die Teilnahmegebühr des betroffenen Termins gilt:
Der Rücktritt ist in Textform an die folgenden Kontaktdaten zu richten:
E-Mail: fussball-akademie@bayer04.de
oder an:
Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH
Fussball Akademie
Bismarckstr. 122-124
51373 Leverkusen
Während des Camps können Foto- und Videoaufnahmen der Teilnehmer entstehen. Diese verbreitet, veröffentlicht, vervielfältigt und bearbeitet Bayer 04 mit der Einwilligung des Erziehungsberechtigten des Teilnehmers zu Werbezwecken beziehungsweise Werbemaßnamen ohne Anspruch auf Vergütung.
Ob und wie solche Aufnahmen genutzt werden dürfen, richtet sich nach der gesonderten Einwilligung zu Bild- und Tonaufnahmen, die der/die Erziehungsberechtigte(n) des Teilnehmers/der Teilnehmerin vor Beginn der Veranstaltung abgeben können.
Bayer 04 kann ein Camp absagen oder verlegen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn die Durchführung aus Gründen, die die Bayer 04 nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Ausfall wesentlicher Betreuer, extreme Witterung), nicht möglich ist. In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Wird kein Ersatztermin wahrgenommen, wird die Teilnahmegebühr für den betroffenen Termin erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit Bayer 04 die Absage oder Verlegung nicht zu vertreten hat.
Bayer 04 haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bayer 04 nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Camps überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Für Schäden, die der/die Teilnehmer/in verursacht, ist die private Haftpflichtversicherung der Erziehungsberechtigten zuständig. Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Aufbewahrung geschuldet; eine Haftung hierfür besteht nur nach den vorstehenden Grundsätzen.
Bayer 04 ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage, die eine Anpassung dieser AGB erforderlich werden lassen, auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB zu ergänzen und/oder zu ändern, jedoch immer nur dann, wenn die Änderung für den Kunden in einer Gesamtabwägung zumutbar ist. Sämtliche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt Bayer 04 hat auf diesen Umstand der Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt Bayer 04 zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses. Der Kunde ist bei einer einseitigen Änderung im laufenden Rechtsverhältnis ebenfalls zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, dies gilt insbesondere bei Preisanpassungen zu Lasten des Kunden.
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Fall der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke innerhalb dieser AGB.
Leverkusen, Juli 2026