
Zudem hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Teilaussetzung zur Bewährung des gegen Roger Schmidt am 24. Februar 2016 verhängten Urteils widerrufen, der Cheftrainer von Bayer 04 muss demnach zusätzlich zwei Pflichtspiele Innenraumverbot verbüßen. Damit wird Roger Schmidt die Werkself während des DFB-Pokalspiels bei den Sportfreunden Lotte und auch während der Bundesligapartie am kommenden Samstag beim VfL Wolfsburg nicht betreuen können.
„Ich respektiere und akzeptiere das Urteil vorbehaltlos und kann die Argumentation des Gerichts aufgrund der Vorgeschichte im Rahmen des Dortmund-Spiels im vergangenen Februar nachvollziehen“, so Schmidt, der über das Strafmaß hinaus weitere 15.000 Euro an eine soziale Einrichtung spenden wird. „Natürlich habe ich auch dem Verein geschadet. Ich bedauere, die Mannschaft in diese Situation gebracht zu haben. Jetzt geht es darum, die Vorfälle hinter uns zu lassen, sie für die Zukunft auszuschließen und uns auf unsere sportlichen Ziele zu konzentrieren.“


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