Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH

(Geltung für den Veranstaltungszeitraum ab 01.07.2023)

1. Geltungsbereich der ATGB
1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten und/oder Rückrundendauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“) der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH, Bismarckstr. 122–124, 51373 Leverkusen („Bayer 04“) oder der von Bayer 04 autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen, insbesondere Fußballspielen, aber auch Veranstaltungen wie Saisoneröffnung, Fest der Freunde etc.), die von Bayer 04 zumindest mitveranstaltet werden (gemeinsam „Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt in der BayArena, im Nachwuchsleistungszentrum Kurtekotten, im Ulrich-Haberland-Stadion und in sonstigen von Bayer 04 beim Verkauf bzw. der Ausgabe von Tickets bekanntgegebenen Veranstaltungsorten (gemeinsam „Stadion“), es sei denn, für die entsprechende Veranstaltung gelten ergänzend oder ersetzend gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets mit Geltung für Auswärtsspiele von Bayer 04 („Auswärtstickets“) begründet wird, wenn die Auswärtstickets von Bayer 04 oder von durch Bayer 04 autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen (z.B. Stadionordnung) oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die des jeweiligen Heimclubs. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Heimclubs widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und Bayer 04 diese ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und Bayer 04 diese ATGB Vorrang.

2. Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand
2.1 Bezugswege: Tickets für die Veranstaltungen von Bayer 04 sind grundsätzlich nur bei Bayer 04 oder bei autorisierten Verkaufsstellen (inkl. Gastclub) oder auf der offiziellen Zweitmarktplattform von Bayer 04 (abrufbar unter: https://www.bayer04.de/de-de/shop/tickets; „Zweitmarktplattform“) zu beziehen. Ob eine Verkaufsstelle von Bayer 04 autorisiert ist, kann bei Bayer 04 unter der in Ziffer 15 angegebenen Kontaktadresse („Kontaktadresse“) abgefragt werden. Sollten für den Ticketerwerb bei den autorisierten Verkaufsstellen von diesen ATGB abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und Bayer 04 diese ATGB Vorrang.
2.2 Online-Bestellung: Bei der Online-Bestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall einer Online-Bestellung eines Tickets gibt der Kunde mit dem auf der Internet-Präsenz von Bayer 04 (http://www.bayer04.de) dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit Bayer 04 ab. Bayer 04 bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online („Bestellbestätigung“). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheits- oder Gesundheitsaspekte). Erst mit Übermittlung (inkl. elektronischem Versand, z.B. bei print@home-ticket oder Übermittlung per App) bzw. Hinterlegung der Tickets (Ziffer 6.3) kommt der Vertrag zwischen Bayer 04 und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande.
2.3 Sonstige Bestellung: Bei Bestellung über die autorisierten Vorverkaufsstellen, die Geschäftsstelle oder Service-Center von B04 oder die Tickethotline kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt der Übermittlung (inkl. elektronischem Versand, z.B. bei print@home-ticket oder Übermittlung per App oder Übergabe bzw. Hinterlegung des Tickets (Ziffer 6.3)) auf Grundlage dieser ATGB zustande.
2.4 Besondere Reglungen: Bayer 04 behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu beschränken, Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.
2.5 Zuteilung anderer Tickets: Sofern der Kunde eingewilligt hat, ist Bayer 04 im Fall eines Ausverkaufes der gewünschten Kategorie berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Kunden Tickets der nächstniedrigeren Kategorie zuzuteilen und/oder die Ticketanzahl zu limitieren.
2.6 Besuchsrecht: Bayer 04, als Ticketaussteller, will den Zutritt zu Veranstaltungen nicht jedem, sondern nur denjenigen Ticketinhabern gewähren, die Tickets als Kunde bei Bayer 04, bei einer autorisierten Verkaufsstelle, über die Zweitmarktplattform oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 9.3 erworben haben und ggf. weiter geltende Zutrittsvoraussetzungen (z.B. nach Ziffer 10.5) erfüllen. Bayer 04 gewährt daher nur seinen Kunden, die durch in oder auf dem Ticket verankerte Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Strich- und/oder QR-Code etc.) identifizierbar sind und/oder Zweiterwerbern, die nach Ziffer 9.3 Tickets zulässig erworben haben, und die ggf. weiter geltenden Zutrittsvoraussetzungen (z.B. nach Ziffer 10.5) erfüllen, ein Besuchsrecht („Besuchsrecht“). Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde oder der jeweilige Ticketinhaber ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit sich zu führen und auf Verlangen von Bayer 04 und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Tickets, die auf von Bayer 04 nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer 2.6 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 9.6 und 10.4 auslösen. Bayer 04 erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder des jeweiligen Ticketinhabers, indem Bayer 04 einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Bayer 04 wird auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Ticketinhaber kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat. Der Ticketinhaber ist auf Nachfrage von Bayer 04 – unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben – verpflichtet, anzugeben, auf welchem Weg und zu welchem Preis er die Tickets erworben hat, dies kann ggf. auch die namentliche Nennung des Ticketverkäufers miteinschließen.

3. Dauerkarte
3.1 Dauerkarte: Eine Dauerkarte, insbesondere im Modell „Bundesliga“ und im Modell „BundesligaPLUS“ (incl. DFB-Pokal) und/oder eine Rückrundendauerkarte oder sonstige Variationen einer von Bayer 04 angebotenen Dauerkarte (gemeinsam „Dauerkarte“ oder „Dauerkarten“), berechtigen den Kunden grundsätzlich, diejenigen Veranstaltungen von Bayer 04 zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können mit ihr auch Vorrechte verbunden sein. Details sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte oder der Website von Bayer 04 (abrufbar unter: https://www.bayer04.de/de-de/shop/tickets) zu entnehmen. Eine Dauerkarte hat vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 3.3 und 3.4 eine Laufzeit von jeweils einer Saison (01.07. eines Jahres bis 30.06. des Folgejahres oder aufgrund einer Verschiebung von Bayer 04 in Textform kommunizierte abweichende Daten). Eine Rückrundendauerkarte hat, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Erwerbs, vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 3.3 und 3.4 eine Laufzeit von jeweils einer (Saison-)Rückrunde (01.01. bis 30.06. eines Jahres oder aufgrund einer Verschiebung von Bayer 04 kommunizierte abweichende Daten). Die Gültigkeit der Rückrundendauerkarte umfasst dabei auch Spiele der Hinrunde, sofern diese nach dem 01.01. eines Jahres stattfinden oder Spiele der Rückrunde, sofern diese vor dem 01.01. eines Jahres stattfinden. Die Höhe des Preises der Dauerkarte, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste von Bayer 04, abrufbar unter https://www.bayer04.de/de-de/shop/tickets („Preisliste“). Jede Dauerkarte wird personalisiert und ausschließlich als elektronisches Ticket (Ziffer 6.2) ausgestellt. Die Bereitstellung gedruckter Tickets in der Form gedruckter Einzeltickets für jedes von der Dauerkarte umfasste Spiel ist gegen Kostenübernahme durch den Kunden nach der jeweiligen Preisliste möglich. Für Dauerkartenkunden besteht kein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Sitzplatzes. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde in der vorherigen Saison bereits Inhaber einer Dauerkarte war.
3.2 Überbelegung: Sollten aus wichtigem Grund von Bayer 04 im Zusammenhang mit der Stadionöffnung bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein (z.B. extern angeordnete Zutrittsbeschränkungen oder Sicherheitsmaßnahmen), kann es dazu kommen, dass der Kunde nicht jede Veranstaltung, für die er gemäß seiner Dauerkarte ein Besuchsrecht erworben hat, tatsächlich auch besuchen kann. Der Kunde erkennt an, dass Bayer 04 in diesem Fall berechtigt ist, die Vergabe der Tickets transparent und diskriminierungsfrei zu bestimmen und auch einzelne grundsätzlich bereits erworbene Besuchsrechte zu stornieren. Bei Stornierung der Besuchsrechte durch Bayer 04 wird dem betroffenen Kunden der bereits gezahlte Preis (bei Dauerkarten ggf. pro rata) zurückerstattet oder nicht berechnet. Ziffer 8.6 gilt entsprechend.
3.3 Abonnement: Der Erwerb einer Dauerkarte erfolgt stets in Form eines Dauerschuldverhältnisses („Abonnement“). Dem Kunden wird jeweils vor Beginn einer Saison die neue Dauerkarte digital freigeschaltet, es sei denn, entweder der Kunde oder Bayer 04 sprechen vorher eine wirksame Kündigung aus.
3.4 Verlängerung und Kündigung: Die Erstlaufzeit des Abonnements endet entsprechend Ziffer 3.1 am 30.06. der jeweiligen Saison, in welcher der entsprechende Erwerb erfolgte („Erstlaufzeit“). Während der Erstlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung der Dauerkarte durch den Kunden grundsätzlich ausgeschlossen. Das Abonnement verlängert sich mit Zusendung der Dauerkarte gemäß Ziffer 3.3 für die Folgesaison sodann auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde oder Bayer 04 das Abonnement nicht bis zum 31.05. des entsprechenden Jahres mit Wirkung zum Ende der Erstlaufzeit kündigen. Nach Verlängerung des Abonnements auf unbestimmte Zeit haben sowohl der Kunde als auch Bayer 04 ein jederzeitiges Kündigungsrecht mit Kündigungsfrist von einem (1) Monat. Kündigungen können innerhalb der angegebenen Frist im Fall von Online-Vertragsschlüssen im Online-Ticketshop von Bayer 04 unter https://www.bayer04.de/de-de/shop/tickets, in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang bei der jeweils anderen Partei.
3.5 Außerordentliche Kündigung: Ungeachtet der Regelungen in Ziffer 3.4 ist jede Partei berechtigt, das Abonnement aus wichtigem Grund außerordentlich – im Fall von Online-Vertragsschlüssen im Online-Ticketshop von Bayer 04 unter https://www.bayer04.de/de-de/shop/tickets – in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu kündigen. Ein wichtiger Grund für Bayer 04 liegt gemäß § 314 Abs. 1 BGB insbesondere dann vor, wenn Bayer 04 nach Maßgabe der Ziffern 9.5, 10.10 und/oder 10.11 dazu berechtigt ist, eine der in den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen sowie wenn der Kunde die Dauerkarte nachweislich wiederholt nicht nutzt, d.h. weniger als ein Drittel (1/3) der im Rahmen einer Saison bzw. Rückrunde stattfindenden Veranstaltungen besucht. Bayer 04 hat in diesem Zusammenhang das Recht, auch weitere vom Kündigungsgrund betroffene Dauerschuldverhältnisse außerordentlich zu kündigen (z.B. ein Kunde besitzt mehrere Dauerkarten oder die Mitgliedschaft im Bayer 04 Club).
3.6 Umsetzung: Der Inhaber einer Dauerkarte kann die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion beantragen („Umsetzung“). Eine Umsetzung stellt keine Kündigung des Abonnements dar. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Umsetzung; sie erfolgt aus Kulanzgründen von Bayer 04 und steht unter dem Vorbehalt der vorhandenen Kapazitäten und organisatorischen Gegebenheiten. Die Umsetzung ist nur zum Saisonwechsel möglich, während der laufenden Saison ist sie grundsätzlich sowohl in der Erstlaufzeit als auch in den Folge-Saisons ausgeschlossen. Umsetzungsanträge für die neue Saison können von Bayer 04 nur berücksichtigt werden, wenn sie in dem von Bayer 04 kommunizierten Zeitraum nach Saisonende, in welchem Anpassungen bei bestehenden Dauerkartenbelegungen und -inhaberschaften vorgenommen werden können („Änderungsphase“), und in der vom Club kommunizierten Form, regelmäßig im Online-Ticketshop (abrufbar unter: https://www.bayer04.de/de-de/shop/tickets), telefonisch oder persönlich an die Kontaktadresse gestellt werden. Für die Umsetzung können von Bayer 04 Service- oder Versandgebühren nach der Preisliste erhoben werden.
3.7 Abtretung: Für die Weitergabe einer Dauerkarte gelten die Bestimmungen in Ziffer 9 entsprechend. Darüber hinaus kann der Inhaber einer Dauerkarte die dauerhafte Abtretung auf eine andere Person beantragen („Abtretung“). Eine Abtretung stellt keine Kündigung der Dauerkarte, sondern eine Weitergabe des bestehenden Vertragsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Kunden dar. Der abtretende Kunde bleibt gegenüber Bayer 04 so lange verpflichtet, bis der neue Kunde das Rechtsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten vollumfänglich übernommen hat. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Abtretung; sie erfolgt aus Kulanzgründen von Bayer 04. Die Abtretung ist nur zum Saisonwechsel möglich, während der laufenden Saison ist sie grundsätzlich sowohl in der Erstlaufzeit als auch in den Folge-Saisons ausgeschlossen. Der Abtretungsantrag kann nur innerhalb der Änderungsphase und ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Formular, das durch den übertragenden und den neuen Kunden zu unterzeichnen und an Bayer 04 zu übermitteln ist, gestellt werden. Das Formular ist auf der Website von Bayer 04 (https://www.bayer04.de/de-de/shop/tickets) abrufbar oder an der Kontaktadresse abzuholen. Eine (teilweise) Rückerstattung des Kaufpreises an den übertragenden Kunden erfolgt nicht. Für die Abtretung können von Bayer 04 Service- oder Versandgebühren nach der Preisliste erhoben werden.
3.8 Sondermodelle: Bayer 04 kann nach eigenem Ermessen zeitweise Dauerkarten-Sondermodelle anbieten. Das Angebot von Dauerkarten-Sondermodellen ist stets mit einem bestimmten Anlass oder Zweck verbunden, der von Bayer 04 jeweils angegeben wird, weshalb diesbezüglich von Regelungen für übrige Dauerkarten bzw. Tickets abweichende Sonderregelungen gelten können.

4. Ermäßigte Tickets
4.1 Ermäßigungsberechtigung: Bayer 04 kann Ermäßigungen für den Erwerb von Tageskarten und/oder Dauerkarten gewähren; die Ermäßigungsberechtigungen richten sich nach der Preisliste. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird.
4.2 Ermäßigungsnachweis: Der zur jeweiligen Veranstaltung aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und beim Zutritt zu jeder Veranstaltung mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er bei der jeweiligen Veranstaltung nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden. Der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.
4.3 Kindertickets: Tickets für Kinder bis einschließlich dreizehn (13) Jahren können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Erwachsene erworben werden. Kinder bis einschließlich dreizehn (13) Jahren erhalten nur in Begleitung eines volljährigen aufsichtspflichtigen Erwachsenen mit gültigem Ticket Zutritt zum Stadion. Sollte Bayer 04 Tickets für Kinder bis einschließlich drei (3) Jahren in Form von Schoßkarten vergeben, entsteht durch den Erwerb solcher Tickets kein Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.
4.4 Weitergabe und Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 9 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt und gemäß Ziffer 4.2 nachweist, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion einen Aufpreis in Höhe der Differenz zwischen ermäßigtem und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“). Für die Aufwertung eines Tickets kann von Bayer 04 eine Service- und ggf. Versandgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Entfällt die Ermäßigungsberechtigung eines Kunden während der Laufzeit eines Abonnements (z.B. Exmatrikulation), ist eine Aufwertung ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Ermäßigungsberechtigung für den jeweiligen Spieltag vorzunehmen. Tritt die Ermäßigungsberechtigung erst während der Laufzeit eines Abonnements (z.B. Renteneintritt nach dem 31.07.) ein, kann eine ermäßigte Dauerkarte bereits zu Saisonbeginn erworben werden; in diesem Fall ist eine Aufwertung für alle Veranstaltungen bis zum tatsächlichen Eintritt der Ermäßigungsberechtigung vorzunehmen. Eine Aufwertung des Gesamt- Abonnements kann nur innerhalb der Änderungsphase erfolgen. Ermäßigte Tagestickets können nur erworben werden, wenn die Ermäßigungsberechtigung nach Ziffer 4.1 sowohl bei Ticketerwerb als auch bei Stadionzutritt vorliegt.
4.5 Sondertickets: Bayer 04 kann nach eigenem Ermessen Tickets ohne entsprechende Erhebung von Kosten bzw. Gebühren ausgeben („Sondertickets“). Die Ausgabe von Sondertickets ist stets mit einem bestimmten Zweck verbunden, der von Bayer 04 jeweils angegeben wird, weshalb diesbezüglich von Regelungen für übrige Tickets nach diesen ATGB abweichende Sonderregelungen gelten können.

5. Zahlungsmodalitäten
5.1 Preise: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der im Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung des Kunden gültige Preisliste im Hinblick auf die jeweilige Veranstaltung – abrufbar unter https://www.bayer04.de/de-de/shop/tickets. Ticketbestellungen werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. SEPA-Lastschriftverfahren, Überweisung, EC-Karte, Kreditkarte, Barzahlung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann Bayer 04 dem Kunden im Fall eines Ticketversands die Versandkosten (siehe dazu unter 6.1.) und/oder eine angemessene Servicegebühr für Leistungen, die im Interesse des Kunden sind (z.B. Druck eines Tickets in Papierform, Vorverkaufsgebühr), in Rechnung stellen. Diese Kosten ergeben sich für den Kunden im Rahmen des jeweiligen Bestellvorgangs nach Ziffer 2.2 bzw. 2.3.
5.2 Stornierung: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist Bayer 04 berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt Bayer 04 vorbehalten.
5.3 SEPA-Lastschriftmandat: Erteilt der Kunde Bayer 04 ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach der Rechnungsstellung und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vorher angekündigt. Der Kunde sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Bayer 04 verursacht wurde.

6. Versand und Hinterlegung
6.1 Druck und Versand: Der Druck und der postalische Versand von Tickets in Papierform erfolgt auf Kosten des Kunden, wobei Bayer 04 das Versandunternehmen auswählt und diesem die Versanddaten des Kunden zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) zur Verfügung stellt. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt Bayer 04. Tickets werden dem Kunden regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Bestellbestätigung zugestellt (vgl. Ziffer 2.2). Sofern der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt keine Tickets erhalten hat, ist ein Abhandenkommen bei Versand Bayer 04 unverzüglich an die Kontaktadresse mitzuteilen. Die Neuausstellung von bei Versand abhandengekommenen Tickets durch Bayer 04 erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 7.3.
6.2 Elektronische Tickets: Bei Übermittlung elektronischer Tickets (inkl. print@home) werden dem Kunden die bestellten Tickets elektronisch (z.B. per Mail) in Form eines 2D-Barcodes und im PDF-Format zugesendet oder in einer mobilen App zum Abruf übermittelt. Bei Übermittlung eines elektronischen Tickets werden keine Versandgebühren erhoben. Der 2D-Barcode für den Zugang zum Stadiongelände ist auf dem Smartphone dauerhaft verfügbar zu machen oder in gut lesbarer Qualität in A4-Papierform auszudrucken und bei der Veranstaltung mit sich zu führen. Nicht lesbare 2D-Barcodes oder Ausdrucke, die nicht auf ein Verschulden von Bayer 04 zurückzuführen sind, berechtigen grundsätzlich nicht zum Zutritt zum Stadiongelände.
6.3 Hinterlegung:Sofern bei kurzfristiger Bestellung und Hinweis durch Bayer 04 ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, ist im Einzelfall nach freiem Ermessen von Bayer 04 eine Vereinbarung über die Hinterlegung der Tickets an den hierfür am Stadion eingerichteten Servicestellen zur Abholung möglich. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokuments (Personalausweis, Reisepass etc.) möglich. Bayer 04 kann eine angemessene Servicegebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten von Bayer 04 oder des von Bayer 04 beauftragten Dritten vor.

7. Neuausstellung bei Reklamation, Defekt, Abhandenkommen
7.1 Reklamation: Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigung als auch Ticket nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Fehlerfreiheit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar fehlerhaft sind, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Bestellbestätigung oder des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben wird, und/oder im Falle hinterlegter Tickets nach Ziffer 6.3 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Fehlerhaft im Sinne dieser Ziffer 7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt Bayer 04 dem Kunden gegen Vernichtung bzw. Aushändigung des reklamierten Tickets in Papierform kostenfrei ein neues Ticket aus; elektronische Tickets sperrt Bayer 04 gegen entsprechenden Nachweis des Fehlers und bei nachgewiesener Legitimation des Kunden (z.B. Zusendung eines Screenshots unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer) und stellt kostenfrei ein neues elektronisches Ticket unter Behebung des Fehlers aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 7.3 auf dem Versandweg abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden von Bayer 04 zurückzuführen ist.
7.2 Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets bzw. bei Schwierigkeiten im Rahmen der elektronischen Zugangskontrolle stellt Bayer 04 bei nachgewiesener Legitimation des Kunden unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket aus oder schaltet das alte Ticket entsprechend frei. Dies gilt ausdrücklich nicht für technische Defekte, die eindeutig vom Kunden hervorgerufen wurden (z.B. Beschädigung der im oder auf dem Ticket verankerten Individualisierungsmerkmale (vgl. Ziffer 2.6), bei Defekt des Mobiltelefons, nicht lesbarer Ausdruck etc.). Für die Neuausstellung können Servicegebühren nach der Preisliste erhoben werden, es sei denn, Bayer 04 oder von Bayer 04 beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten.
7.3 Abhandenkommen: Bayer 04 ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei Bayer 04 erworbenen Tickets unverzüglich über die Kontaktadresse in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg zu unterrichten. Bayer 04 ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach entsprechender Anzeige zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach entsprechender Anzeige, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. Für die Neuausstellung können Servicegebühren nach der Preisliste erhoben werden, es sei denn, Bayer 04 oder von Bayer 04 beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten. Bei missbräuchlichem Anzeigen eines Abhandenkommens kann Bayer 04 Strafanzeige erstatten. Eine Neuausstellung anderer abhandengekommener Tickets kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.

8. Rücknahme und Erstattung; Umplatzierung
8.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn Bayer 04 Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Bayer 04 bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
8.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 9.3 zulässig.
8.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung einer bei Erwerb des oder der Tickets bereits endgültig terminierten Veranstaltung behalten die entsprechenden Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit. Der Kunde kann, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall einer Dauerkarte gilt dieses Rücktrittsrecht nicht. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend) oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an Bayer 04, im Falle elektronisch übermittelter Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung den entrichteten Ticketpreis erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises zur Einlösung in den angegebenen Shops von Bayer 04, es sei denn, die Zuteilung eines Gutscheins ist dem Kunden unzumutbar; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, Bayer 04 hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen von Bayer 04 sprechen im Einzelfall für eine Erstattung. Die endgültige, spielplanmäßige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung, berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung noch nicht feststand.
8.4 Wiederholungsspiel: Im Fall eines Wiederholungsspiels, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnenen und gemäß Ziffer 8.3 abgebrochenen Veranstaltung, gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, Bayer 04 weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für das Wiederholungsspiel hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend) oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Es gelten die in Ziffer 8.3 geregelten Rücktrittsfolgen.
8.5 Spielabsage und Zuschauerausschluss: Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach verbandsseitiger oder behördlicher Maßgabe (ggf. teils) unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist sowohl Bayer 04 als auch der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Bayer 04 ist zudem in einem solchen Fall berechtigt, Dauerkarten für einzelne Veranstaltungen zu sperren. Der Rücktritt ist jeweils mindestens in Textform (E-Mail ausreichend, im Fall eines Rücktritts durch den betroffenen Kunden an die Kontaktadresse) zu erklären. Es gelten die in Ziffer 8.3. geregelten Rücktrittsfolgen.
8.6 Vergebliche Aufwendungen:Bayer 04 haftet in den Fällen der Ziffern 8.3 bis 8.5 gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten), es sei denn, Bayer 04 hat das jeweils die Änderung im Vertragsverhältnis auslösende Ereignis zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen von Bayer 04 spricht im Einzelfall für eine Haftung.
8.7 Umplatzierung: Der Kunde erkennt an, dass Bayer 04 aus wichtigem Grund (z.B. extern angeordnete Zutrittsbeschränkungen oder Gesundheitsmaßnahmen) berechtigt ist, dem Kunden von seinen bestellten Plätzen abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuzuweisen; die Zuteilung eines Sitzplatzes in einer niedrigeren Preiskategorie ist ausgeschlossen oder es erfolgt eine entsprechende teilweise Erstattung. In einem solchen Fall der Umplatzierung besteht seitens des Kunden weder ein Rücktrittsrecht noch ein Anspruch auf Erstattung.

9. Nutzung und Weitergabe; Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe
9.1 Schützenwertes Interesse: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch im Stadion, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der gegnerischen Mannschaften und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen (z.B. Ticketerwerb mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung oder der Weiterverkauf von Tickets zu erhöhten Preisen), und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es sowohl im Interesse von Bayer 04 als auch dem der Kunden und Zuschauer, die Weitergabe von Tickets angemessen einzuschränken.
9.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf bzw. die Vergabe von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten von Tickets durch den Kunden ist untersagt. Als unzulässige Weitergabe bzw. unzulässiges Anbieten gilt insbesondere,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei ebay, Kleinanzeigen, Facebook oder sonstigen Social Media Plattformen) und/oder bei nicht von Bayer 04 autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben;
b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben;
d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;
e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Bayer 04 kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;
f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht oder die in den letzten fünf Jahren aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, insbesondere wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot erlassen wurde, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;
g) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;
h) Sondertickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen der mit dem Sonderticket verbundene Zweck nicht erfüllt ist; oder
i) Tickets weiterzuverkaufen, wenn diese Tickets unter Verwendung automatisierter Verfahren erworben wurden, die dazu dienen, Beschränkungen über die Zahl der von einer Person zu erwerbenden Tickets (vgl. Ziffer 2.4) oder andere für den Verkauf der Tickets geltende Regularien zu umgehen (sog. BOT-Käufe).
9.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen oder gewerblichen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 9.2 vorliegt und
a)die Weitergabe über die Zweitmarktplattform (abrufbar unter: https://www.bayer04.de/de-de/shop/tickets) und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise gemäß Ziffer 9.4 erfolgt, oder
b) der Kunde den neuen Ticketinhaber (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (z.B. auf Anforderung Vor- und Zuname) über den neuen Ticketinhaber an Bayer 04 nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist, (2) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und Bayer 04 einverstanden erklärt, (3) der neue Inhaber sich mit der Weitergabe seines Namens, seiner Anschrift und seines Geburtsdatums an Bayer 04 sowie der Verarbeitung dieser Daten zur Vertragsdurchführung durch Bayer 04 einverstanden erklärt und (4) Bayer 04, auf dessen Anforderung hin, (insbesondere aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- bzw. Hygienemaßnahmen, jeweils aber im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht) unter Nennung der persönlichen Daten des neuen Ticketinhabers (regelmäßig Name, Anschrift und Geburtsdatum) rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat.
9.4 Zweitmarktplattform:Als Service für seine Kunden räumt Bayer 04 seinen Kunden (z.B: bei Verhinderung) die Möglichkeit ein, über die Zweitmarktplattform unter https://www.bayer04.de/de-de/shop/tickets ein bereits erworbenes Ticket für das jeweils ausgewiesene Spiel zum Weiterverkauf anzubieten, wenn dies nach den folgenden Regelungen erfolgt:
a)Vor Einstellen eines Tickets zum Weiterverkauf muss sich der Kunde online auf der Zweitmarktplattform registrieren, sofern er sich nicht bereits mit dem Kauf eines Tickets oder in anderer Weise registriert hat. Der Club behält sich in begründeten Einzelfällen das Recht vor, Angebote auf der Zweitmarktplattform abzulehnen. Inhaber von Dauerkarten sind berechtigt, das Besuchsrecht für das jeweils ausgewiesene Spiel als Tagesticket anzubieten. Das Einstellen eines Tickets führt nicht zwangsläufig zu einem erfolgreichen Weiterverkauf über die Zweitmarktplattform.
b)Sobald ein Kunde ein Angebot für ein Ticket auf der Zweitmarktplattform zum Weiterverkauf eingestellt hat, verpflichtet er sich für die Dauer des eingestellten Angebotes, nicht über sein Recht aus diesem Ticket zu verfügen (z.B. Verkauf, Weitergabe, Zutritt zur Veranstaltung). Der Kunde haftet im Falle von Zuwiderhandlungen für dadurch entstehende Schäden. Zudem behält sich Bayer 04 das Recht vor, entsprechend der Regelung in Ziffer 9.6 und oder Ziffer 3.5 die dort aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber auszusprechen.
c)Bayer 04 informiert den Kunden, sobald das Ticket erfolgreich auf der Zweitmarktplattform veräußert wurde. Vertragspartner des Zweitmarkterwerbers wird Bayer 04, nicht der ursprüngliche Kunde. Ziffer 2.2 gilt für Bestellungen von Tickets durch den Zweitmarkterwerber auf der Zweitmarktplattform entsprechend. Ab diesem Zeitpunkt ist das Angebot des Kunden bindend und der Kunde verliert sein in seinem Ticket verbrieftes Besuchsrecht. Der Kunde erhält von Bayer 04 eine Gutschrift in Höhe des (anteiligen) Originalpreises des entsprechenden Tickets abzüglich anfallender Service-, Betriebs- und Versandkosten von Bayer 04.
9.5 Daten des neuen Ticketinhabers: Die Verarbeitung der Daten des neuen Ticketinhabers (regelmäßig Name, Anschrift und Geburtsdatum) durch Bayer 04 erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und Bayer 04 sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen von Bayer 04 (vgl. Ziffer 9.1) gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO.
9.6 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 9.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist Bayer 04 berechtigt,
a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 9.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und zu stornieren;
b) die betroffenen Tickets entschädigungslos zu sperren und zu stornieren sowie dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen;
c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
d) sonstige, von dem betroffenen Kunden bereits bei Bayer 04 erworbene Tickets, auch für vergleichbare Veranstaltungen, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und gegen Rückerstattung des entrichteten Preises zu stornieren;
e) im Falle einer unzulässigen Weitergabe gemäß Ziffer 9.2 a) und/oder 9.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 13 zu verlangen;
f) gegen den Kunden eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12 zu verhängen;
g) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft im Bayer 04 Club bzw. in offiziellen Fanclubs von Bayer 04 verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft im Bayer 04 Club zu kündigen, und/oder
h) in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 f DSGVO).

10. Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion
10.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort ausgehängten und unter https://www.bayer04.de/de-de/shop/tickets jederzeit abrufbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
10.2 Videoüberwachung: Zur Gewährleistung der Stadionsicherheit und zur Unterstützung der Arbeit der Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden wird das Stadion und teilweise auch das Umfeld des Stadions nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO in Verbindung mit § 4 BDSG videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Polizeigesetz NRW und StPO). Entsprechende mittels einer Videoüberwachungsanlage erstellte Aufnahmen werden von Bayer 04 vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich nach Ziffer 11 erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die von Bayer 04 oder von Bayer 04 autorisierte Dritte oder dem jeweils zuständigen Verband bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder f) DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt werden. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videoüberwachungsanlage aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöscht.
10.3 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht Bayer 04 oder von Bayer 04 beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen von Bayer 04, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
10.4 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß Ziffer 2.6 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Der Zutritt zum Stadion kann dennoch verweigert werden, wenn
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Bereichs, am Eingang und/oder im Innenraum des Stadions einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen; und/oder
b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Bereich des Stadions bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit; und/oder
c) die in oder auf den Tickets verankerten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Strich- und/oder QR-Code, Seriennummer etc.,) manipuliert, unkenntlich macht und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht von Bayer 04 zu vertreten ist; und/oderr
d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der entsprechend als Kunde gespeichert und über die Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 9.3 vor.
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
10.5 Besondere Zutrittsbedingungen: Aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund extern angeordneter Gesundheits- oder sonstiger gebotener Sicherheitsmaßnahmen, ist Bayer 04 im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben berechtigt (und ggf. verpflichtet) besondere Zutrittsbedingungen für den Ticketerwerb oder den Stadionaufenthalt festzulegen und deren Einhaltung auch gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber durchzusetzen:
a) Bayer 04 ist berechtigt, bestimmte Anforderungen und/oder Nachweise zur Bedingung für den Ticketerwerb und/oder den Aufenthalt im Stadion zu machen (z.B. Nachweis zum Gesundheitsstatus), und sich diese Nachweise vom Ticketinhaber im Sinne einer Zutrittsvoraussetzung unmittelbar vor Zutritt im Stadion belegen zu lassen.
b) Bayer 04 ist berechtigt, den Ticketerwerb oder den Aufenthalt im Stadion zusätzlichen Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen (z.B. Angabe weiterer persönlicher Daten; Zutritt zum Stadion nur in bestimmten Zeitfenstern) zu unterwerfen. Diese werden dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern ab Bekanntgabe zwingend zu beachten.
c) Kann der Kunde bzw. Ticketinhaber die besonderen Zutrittsbedingungen nach Ziffer 10.5 a) und b) nicht erfüllen, kann Bayer 04 den Ticketerwerb oder den Stadionaufenthalt verweigern. Regressansprüche gegen Bayer04 sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
d) Gibt Bayer 04 besondere Zutrittsbedingungen nach Ziffer 10.4 a) und b) erst nach Erwerb der entsprechenden Tickets durch den Kunden bekannt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, im Fall von Dauerkarten ggf. teilweise im Hinblick auf die betroffene Veranstaltung. Es gelten die in Ziffer 8.3 geregelten Rücktrittsfolgen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die besonderen Zutrittsbedingungen nach Ziffer 10.4 a) und b) bei Ticketerwerb bereits allgemein bekanntgegeben waren, oder erlischt spätestens ab Zutritt des Kunden zum Stadiongelände.
10.6 Informationspflicht Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Veranstaltung im Stadion rechtzeitig über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und weiter geltende Vorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter www.bayer04.de abrufbar.
10.7 Platzzuweisung: Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung von Bayer 04 oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
10.8 Fanblocks: Die Blöcke C, SC, D, SD, E und SE sowie weitere einzeln ausgewiesene Blöcke im Stadion sind der Heimbereich der Fans von Bayer 04 („Heimbereich“). Im Heimbereich und darüber hinaus ausgewiesenen Bereichen des Stadions kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da Bayer 04 aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans des jeweiligen Gastclubs oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans des Gastclubs angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zu und/oder der Aufenthalt im Heimbereich des Stadions nicht gestattet. Bayer 04, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich oder einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu verweigern und/oder diese Personen aus dem Heimbereich oder einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der Betroffene aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
10.9 Ungebührliches Verhalten im Stadion: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten – im gesamten Stadionbereich sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, bei von Bayer 04 veranstalteten bzw. organisierten Fahrten, An- und Abreisen zu Veranstaltungen von Bayer 04 in oder außerhalb des Stadions gültigen – Verhaltensregeln ist Bayer 04, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen; und/oder • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder dem entsprechenden Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Platzes zu verweisen.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische gleich welcher Art, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 500 ml), illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Bereich des Stadions verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung von Bayer 04 und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung von Bayer 04 ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung live oder zeitversetzt aufzunehmen, zu erheben oder zu verbreiten, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht-kommerziellen Nutzung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Bayer 04. In jedem Fall ist es untersagt, Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen, ganz oder teilweise, live oder zeitversetzt über Internet und/oder andere Medien (einschließlich Mobile Devices, wie z.B. Smartphones, Tablets) zu übertragen und/oder öffentlich zu verbreiten und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung von Bayer 04 oder von Bayer 04 autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit Bayer 04, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („DFL e.V.“), der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL GmbH“), dem Deutschen Fußball Bund e.V. („DFB“), der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadion ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bayer 04 oder von Bayer 04 autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Bereich des Stadions
i) eine derartige Assoziation durch die unerlaubte Nutzung von Marken, Logos oder sonstigen Kennzeichen oder anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen;
ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen;
iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-) Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen;
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit vorheriger Zustimmung von Bayer 04 erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
10.10 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 10.9 oder besonderen Zutrittsbedingungen nach Ziffer 10.5, bei Handlungen nach §§ 3, 27 VersG, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann Bayer 04 ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen in Ziffer 10.9 entsprechend der Regelung in Ziffer 9.6 und/oder 3.5 die dort aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber aussprechen.
10.11 Stadionverbote: Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 10.9, bei Handlungen nach §§ 3, 27 VersG, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 10.9 und den Sanktionen gemäß Ziffer 10.10 ein auf das Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot ausgesprochen werden. Insoweit gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung (https://www.dfb.de/verbandsservice/pinnwand/stadionverbots-richtlinien/). Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Stadionverboten erfolgt stets unter Beachtung der geltenden Bestimmungen, insbesondere der DS-GVO und BDSG. Der DFB übermittelt zudem in eigener Zuständigkeit entsprechend von einem Stadionverbot betroffene Personen gemäß § 9 Abs. 4 der DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten an die UEFA und/oder FIFA. Bayer 04 behält sich vor, Daten von Kunden an den DFB und/oder die UEFA auf Anfrage (vgl. UEFA Sicherheitsreglement) zur Durchsetzung von Stadionverboten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO weiterzugeben, soweit dies zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit im Stadion notwendig sein sollte.
10.12 Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 10.9, insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer und/oder die Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände und/oder das Werfen von Gegenständen und/oder das unerlaubte Betreten des Spielfelds, kann Bayer 04, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der Gastclub, von den zuständigen Verbänden mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Bayer 04 bzw. der Gastclub sind berechtigt, den/die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress bzgl. des resultierenden Schadens, gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB mit der Folge, dass Bayer 04 bzw. der Gastclub einen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich des gesamten aus der Sanktion für Bayer 04 bzw. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen sämtlicher Verantwortlicher ein Verursachungszusammenhang bestand.

11. Zuschaueraufnahmen der Veranstaltungen
11.1Aufnahmen von Zuschauern der VeranstaltungenZur öffentlichen Berichterstattung und Bewerbung der betreffenden Veranstaltung und des jeweiligen Wettbewerbs können Bayer 04 und der jeweils zuständige Verband (UEFA, DFL e.V., DFL GmbH und/oder DFB, s. Verweis auf weitere Datenschutzhinweise unter Ziffer 16) oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO (berechtigtes Interesse) unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Das berechtigte Interesse von Bayer 04 oder von Bayer 04 jeweils beauftragten oder sonst autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) liegt in dem Interesse, die betroffene Veranstaltung auch medial zu zeigen und zu verwerten. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch Bayer 04 und den jeweils zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO (berechtigtes Interesse) im Rahmen desselben berechtigten Interesses verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden. Details finden sich unter der verlinkten Datenschutzerklärung von Bayer 04 unter Ziffer 16.
11.2Erwerb von Tickets für weitere PersonenErwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern auch für weitere Ticketinhaber mit einem wirksamen Besuchsrecht, ist der Kunde angehalten, die Weiterleitung der Informationen der Ziffer 11 sowie der Ziffer 16 an den betreffenden Ticketinhaber sicherzustellen; die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffern 9.2 und 9.3 bleiben unberührt.
11.3Zuständiger VerbandFür die Organisation der sportlichen Wettbewerbe, an denen der Club teilnimmt, sind die folgenden Verbände zuständig:
a) Bundesliga und 2. Bundesliga: DFL e.V. mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main, dessen operatives Geschäft die DFL GmbH mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main führt;
b) DFB-Pokal: DFB mit Sitz am DFB-Campus, Kennedyallee 274, D-60528 Frankfurt/Main; und
c) UEFA Champions League, UEFA Europa League und UEFA Conference League: UEFA mit Sitz in Route de Genève 46, CH-1260 Nyon.

12. Vertragsstrafe
12.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 – vor allem Ziffer 9.2 a) und b) – oder 10.9, ist Bayer 04 ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.12 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.
12.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.

13. Auszahlung von Mehrerlösen
13.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9.2 a) und/oder 9.2 b) durch den Kunden ist Bayer 04 zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
13.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden, sind die in Ziffer 12.2 genannten Kriterien. Bayer 04 wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zugutekommen lassen (z.B. zur Förderung des Jugendfußballs).

14. Haftung
Der Aufenthalt im Bereich ums Stadion und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Bayer 04, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften im Zusammenhang mit diesen ATGB und dem Aufenthalt des Ticketinhabers am und im Stadion auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

15. Kontakt
Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Tickets von Bayer 04 können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an Bayer 04 gerichtet werden:

Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH
Servicecenter
Bismarckstraße 122-124
51373 Leverkusen
Die EU bietet eine Online-Plattform, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Bayer 04 nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

16. Datenschutz
Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten von Bayer 04 können der unter https://www.bayer04.de/de-de/page/datenschutzerklaerung abrufbaren Datenschutzerklärung ent nommen werden. Hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Bild- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltungen von Bayer 04 nach Ziffer 11 sowie der Weitergabe von Daten der Kunden bzw. Ticketinhaber zur Gewährleistung der Sicherheit in der BayArena wird ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils zuständigen Verbands, für den DFL e.V. auf https://www.dfl.de/de/datenschutz/ und für den DFB auf https://www.dfb.de/datenschutzerklaerung/ sowie die UEFA auf https://de.uefa.com/privacypolicy/ verwiesen.

17. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
17.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
17.2 Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist der Sitz von Bayer 04 alleiniger Erfüllungsort (Leverkusen).
17.3 Gerichtsstand: Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist – soweit zulässig – Leverkusen.
17.4 Sprache: Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser ATGB gilt die deutsche Fassung.

18. Ergänzungen und Änderungen im bestehenden Vertragsverhältnis
Bayer 04 ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Vertragsverhältnissen zu Kunden (insb. bei Dauerkarten nach Ziffer 3) berechtigt, diese ATGB zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Bayer 04 für den Kunden zumutbar ist. Für eine Anhebung der Preise (durch Veränderung der Preisliste) für bestehende Dauerschuldverhältnisse gemäß Ziffer 3.3 und 3.4 gilt zusätzlich, dass dies nur bei signifikant zu Lasten von Bayer 04 verändernden Marktbedingungen, insbesondere bei erheblicher Steigerung der Spieltagskosten oder sonstiger Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten, bei Änderung der Umsatzsteuer oder vergleichbaren Steuern oder bei erheblicher Veränderung im Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (mind. Anhebung von 0,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres) zulässig ist. Sämtliche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt Bayer 04 hat auf diesen Umstand der Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt Bayer 04 zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses. Änderungen bei den Preisen für bestehende Dauerschuldverhältnissen gemäß Ziffer 3.3 und 3.4 gelten nur zur jeweils neuen Saison.

19. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Fall der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke innerhalb dieser ATGB.

Version ab 1.7.2023